Dürfen betrügende ErbInnen auch Erbschafts- und Schenkungssteuern hinterziehen?

Erbrechtlicher Betrug ist Alltag und wird von der Legislative de facto unterstützt. In die Röhre schauen betrogene Pflichtteilsberechtigte und im vorliegenden Fall auch Staatskasse und Steuerzahlerin, da ich als Betrogene schwerbehinderte Tochter des Erblassers dauerhaft Sozialhilfe beziehe. Zahlen erbrechtlich Betrügende aber angemessen Erbschafts- und Schenkungssteuern? Während die Bundesregierung über Milliardenlücken im Haushalt streitet, die Bürgerin vom Chef der Deutschen Bank zur Mehrarbeit aufgefordert werden, Merz und Co den Bürgergeldempfänger als Schuldigen der Krisen ausmachen, die Bundesregierung Infrastruktur kürzt (Beispiel https://www.gemeingut.org/ Gemeingut Krankenhaus retten ) Berlin bald pleite ist und natürlich zuallererst die Kultur an der Basis bedroht ist, also Berliner Musikschulen  (https://www.landesmusikrat-berlin.de/musikpolitik/aktionsseite-musikschule/), Kunstschulen, Volkshochschulen, geht es erbrechtlichen BetrügerInnen prächtig. Sie sind quasi von dem Respekt der Rechtsordnung von dieser selbst freigestellt.

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