„Kann ein Krüppel Kanzler werden?“, fragt Roman Baumgartner (CDU)*- er sollte lieber festhalten, dass sich nach dem Stand der Dinge, eine behinderte Sozialhilfeempfängerin vor Gericht von einem mit Steuermitteln migrierten CDU-Mitglied bei mehreren Millionen komplett um Teilhabe am Familienvermögen betrügen lassen muss, Klassenjustiz und Behindertenfeindlichkeit zulasten der Steuerzahler!
Angebot an die Richterschaft der befassten erbrechtlichen Kammern, alternativ das Land Berlin, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zu erheben, da offenbar die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Probleme bereitet und dagegen Einwände bestehen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen anzukündigen, dass bei fortgesetzter Verletzung der UN-BRK (Art. 12 Abs. 5, BRD muss Recht auf Erben gewährleisten) und anderer nationaler Normen in den erbrechtlichen Verfahren, Klage gegen das Land Berlin auf Basis LADG, Amtshaftung zu erheben und auch gegen den Bund, wiewohl wohlweislich das AGG so umgesetzt wurde, dass Bundesbehörden nicht verklagt werden können- es ist aber möglich über Nichtzulassung hier ebenfalls den UN-Behindertenrechtsausschuss zu erreichen- und zwar weil die Bundesregierung seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK verletzt, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet- Armut in der sie von der Legislative, Judikative und auch Exekutive versucht werden zu halten, indem alles getan wird, wie vorliegend, dass sich der erbrechtliche Betrug gegenüber mir, der behinderten Tochter und Sozialhilfebezieherin realisiert anstatt die Gewährleistungspflicht nach Art. 12 Abs 5 UN-BRK umzusetzen.
Archiv für den Monat: Mai 2026
Keine Erbunwürdigkeit: Alleinerbin darf als Garantenpflichtige entgegen UN-BRK schutzbefohlenem Erblasser alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen.
Da hier laut Kammergericht damit weder Erbunwürdigkeit noch Testierunfähigkeit vorliegen, ist es völlig unschädlich öffentlich zu informieren, welche ärztlichen Massgaben man unterlassen kann, auch diejenigen die ärztlich dringend geboten waren und deren Nichtbehandlung ausweislich medizinischer Fachliteratur und einer ersten fachlichen Stellungnahme deutlich gesundheitsverschlechternd bis todbefördernd waren, den Erblasser in Testierunfähigkeit trieben und dieser schon aufgrund mehrere schwere neurologischer Erkrankungen, darunter eine seltene, testierunfähig war. Ich, die ebenfalls behinderte Tochter des Erblassers, bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es liegen zudem seit 2009 auch Studien zur finanziellen Ausbeutung und physischen Gewalt gegen Vulnerable auch in der Familie vor (https://vulnerabel-rechtlos.de/im-dunklen-vulnerable-gewaltbetroffene-maenner-und-taeterinnen/) vor, die zum Handeln auffordern, von der Politik aber konsequent nichts getan wird. Zum umfänglichen erbrechtlichen Betrug an mir, der behinderten Tochter des Erblassers und Sozialhilfeempfängerin durch dessen zweite Ehefrau, Alleinerbin, erbrechtliche Gegnerin und mit Steuermitteln migriertes CDU-Mitglied, nutzte diese den ebenfalls vulnerablen und hochmorbiden Erblasser, indem sie ihn bereits zu dessen Lebzeiten ausplünderte: sie liess sich dessen Immobilie schenken (die sie erbrechtlich mit konstruierten Zahlungen belegt, die sie als zuvor ausweislich Arbeitgeber wenig verdienende Migrantin gar nicht leisten konnte und außerdem Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl sie diese hochwertig saniert erhalten hat), über 1 Mio€ Geschenke des Erblassers an sie (aus dessen Firmengründungen) wurden erst gar nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben. Sodann hatte der Erblasser ab Februar 2012, also über 8 Jahre vor Tod, keinen Zugang mehr zu seinem Geldvermögen, urkundennachweislich über 1, 8 Mio€ und zu seiner hohen Rente, über 1800€ min. mtl. Mehr. Die Bundesrepublik ist damit ein ausgezeichnetes Jagdgebiet für die Ausplünderung und Ausbeutung Vulnerabler.
Keine Erbunwürdigkeit: Alleinerbin darf als Garantenpflichtige entgegen UN-BRK schutzbefohlenem Erblasser alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen. weiterlesenKeine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen
Da dies laut Justiz keine Straftaten sind, wenn garantenpflichtige Personen Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht mehr nach ärztlichen Massgaben versorgen (jedenfalls nicht, wenn die Täterin ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied ist), ist es völlig unschädlich hierüber öffentlich zu informieren. Ich bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es ist auch anzunehmen, dass es hier eine Dunkelziffer gibt und daher muss dieser Fall ans Licht. Unbemittelte Behinderte erhalten entgegen UN-BRK gegen keine Hilfen zur Verfolgung von Straftaten in Sachen Eigentum, Gesundheit, Leben, wiewohl die Senatsverwaltung Justiz öffentliche Gelder in die Opferberatung investiert, ohne aber die Auflagen aus der UN-BRK umzusetzen. Diese haben de facto keinen Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe. Vielmehr setzten Justizbehörden und Gerichte alles daran, den Zugang zum Recht zu verunmöglichen. Zumindest dann- wenn Gegner CDU Mitglieder sind und sich auf Kosten Behinderter bereichert haben.
Keine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen weiterlesenWerkzeugkasten eines CDU-Mitglieds: wie keine Erbschaftssteuer zahlen
Werkzeugkasten eines mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglieds: wie man bei ca. 4 Mio€ keine Erbschaftssteuer zahlt. Da sich laut Justizbehörden kein Verdacht auf Steuerhinterziehung ergibt, wenn bei Tod des Erblassers über 1,8 Mio€ und dessen hohe Rente seit 8 Jahren vor Tod verschwunden sind, über eine 1 Mio€ Geschenke in der erbrechtlichen Auskunft nicht angegeben sind und bei dem einzigen angegebenen Geschenk, einer Immobilie, weil nicht versteckbar, Sanierungsfälligkeit statt hochwertiger Sanierung angegeben wurde und diese außerdem mit konstruierten Zahlungen belegt wurde- ist es völlig unschädlich darüber öffentlich zu informieren. Meiner Meinung nach liegen hiermit Indizien für Steuerhinterziehung vor. Und dass deshalb hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen, etwas gegen Steuerhinterziehung zu unternehmen.
Werkzeugkasten eines CDU-Mitglieds: wie keine Erbschaftssteuer zahlen weiterlesenDa LG Berlin Klage auf 2 Pkh Bewilligungen nicht akzeptiert, wurde noch Klage auf Basis des bislang ignorierten Pkh Beschluss erhoben
Da das LG Berlin II nicht akzeptiert, dass die Klage wie im Anschreiben und in Klageschrift geschrieben auf den Prozesskostenhilfe (Pkh)Bewilligungen Az. 51 O 171/25 und 81 O 6/22 beruht und die Klage nicht zustellt, aber auch keinen Streitwertbeschluss ergehen lässt (https://vulnerabel-rechtlos.de/klage-mit-zwei-prozesskostenhilfebewilligungen-nicht-am-lg-angenommen/), wurde auch Klage beruhend auf Pkh Bewilligung Az. 81 O 6/22 eingereicht und wegen Verjährung Zustellung an Gegnerin demnächst beantragt und Klageverbindung beantragt und darauf verwiesen, dass hie auch Pkh für nachträgliche Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe erhoben wurde- das Gericht aber auch hier trotz Bekanntgabe an den Gegner demnächst, diesem nicht bekannt gibt (https://vulnerabel-rechtlos.de/pkh-bezifferte-teilklage-zahlungsstufe-beweislast-bei-arglist).
Da LG Berlin Klage auf 2 Pkh Bewilligungen nicht akzeptiert, wurde noch Klage auf Basis des bislang ignorierten Pkh Beschluss erhoben weiterlesen