Gegnerin zugegeben: nicht nach Gesetz Auskunft erteilt, ungenügende Auskunft zu erheblichem verschwundenen Vermögen und Auskunft.


Interessant wird im Verfahren, ob Pflegeleistungen gegen gerechnet werden können, wenn man den Erblasser durch stetes Unterlassen ärztlich verordneter Massnahmen ins Siechtum überführt hat. Auch interessant: wird es gelingen sowohl für die Klägerin als auch den Erblasser die UN-BRK durchzusetzen?

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