Daher wird die Öffentlichkeit zu Hilfe gerufen. Was können Sie tun? Schreiben Sie eine, mehrere, alle folgenden Personen und setzten Sie mich unter appell@vulnerabel-rechtlos.de in Kenntnis, auch wenn eine Antwort erfolgen sollte. Ich werde rückfragen, ob veröffentlicht, anonym veröffentlicht werden kann.
Betreff: LG Berlin II AZ. 80 O 6/22 und KG Berlin AZ. 80 O 6/22
Webseite mit Informationen und Nachweisen: http://www.vulnerabel-rechtlos.de/
Vizepräsidentin des LG Berlin II https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/das-gericht/zustaendigkeiten/standort-littenstrasse/artikel.1311406.php
Präsidenten/Vizepräsidentin des KG Berlin https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/
Justizsenatorin Land Berlin
https://www.berlin.de/sen/justiz
poststelle@senjustva.berlin.de
Bundesjustizminister https://www.bmj.de/DE/service/impressum/impressum_node.html
poststelle@bmj.bund.de
Finanzsenator Land Berlin
https://www.berlin.de/sen/finanzen/
poststelle@senfin.berlin.de
Bundesfinanzminister https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Impressum/impressum.html
Poststelle@bmf.bund.de
Bund der Steuerzahler
https://www.steuerzahler.de/impressum/
info@steuerzahler.de
Sie können auf einen, mehrere oder alle folgenden Punkte verweisen:
1.
Die Untätigkeit der Legislative auf die Initiativstellungnahme No 36 der Bundesrechtanwaltskammer „Zugunsten eines fairen Verfahrens im Pflichteilsrecht und Erweiterung der wechselseitigen Auskunftsrechte“, 2019: „Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht die Verheimlichung von Tatsachen, die jeweils zu einer vom Gesetz nicht gewollten Bevorteilung eines sich unredlich verhaltenden Beteiligten führen kann. Die Auskunftsrechte innerhalb von Pflichtteilsstreitigkeiten müssen gestärkt werden.“ (https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2019/dezember/stellungnahme-der-brak-2019-36.pdf) ist fatal und hat den unter www.vulnerabel-rechtlos beschriebenen Fall zur Folge (es darf um Erbrecht betrogen werden, bei verschwundenen Vermögen und Einkommen, müssen keine Belege vorgelegt werden, bei werthaltigen nicht angegebenen Geschenken muss die Auskunft nicht ergänzt werden)- weil die Betroffene dauerhaft Sozialhilfebezieherin ist, droht auch die Staatskasse erheblich geschädigt zu werden, denn es ist absehbar, dass damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Zahlungsstufe fehlen.
2.
Auch Arme und an seltenen Krankheiten Erkrankte sollen ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz erhalten, also komplexe Sach-und Rechtsfragen sind nicht im Prozesskostenhilfeverfahren (Pkh) zu entscheiden; Pkh muss es für die aktuelle Rechtslage, Rechtseinheitlichkeit und auch Rechtsfortbildung geben.
3.
Ausweislich Studien zu Seltenen Erkrankungen, zu vorliegenden Erkrankungen (http://www.vulnerabel-rechtlos.de/trotz-studien-gerichte-ohne-kenntnis/) kennen sich schon ÄrztInnen nicht aus, die Richterschaft ohne Kenntnis, kann nicht ohne Fachgutachten entscheiden, schon gar nicht im Pkh Verfahren.
4.
Die Möglichkeiten der Ausbeutung Schwerkranker und Betagter im Erbrecht wird von der Fachanwaltschaft thematisiert, bisher gibt es keinen Schutz dieser vulnerablen Gruppe. Der vorliegende Fall ist allerdings Spitze: der Erblasser hatte an die später im Testament begünstigte Person schon Jahre zuvor Geldvermögen und Einkommen abgegeben (er hatte keinen Zugriff auf seine Rente mehr), auf der an sie bereits verschenkte Immobilie (die von der aus Indien migrierten Person mit konstruierten Zahlungen belegt wurden, die sie, ausweislich ihres Arbeitgebers vor der Ehe mit dem Erblasser Geringverdienerin gar nicht leisten konnte) musste der Erblasser vor Unterschreiben des Testaments zugunsten der Alleinerbin auch seine zunächst vorbehaltenen Wohnrechte etc. löschen.
Trotzdem mag Kammergericht darin keine Bedrohung der Testierfreiheit erblicken, noch dies diskutieren. Hier kommt dazu, dass den dringenden ärztlichen Ratschlägen nicht gefolgt wurde, da der Erblasser privat versichert war und die Alleinerbin dessen Renteneinkommen auf ihr Konto anweisen liess, wäre sie auch für dessen Gesundheitssorge zuständig gewesen.Es ist bedrückend, was man hier mit vulnerablen Personen anstellen kann. Es ist zudem ein Problem, weil es Missbrauch Tür und Tor öffnet und sich hier auch zunehmend Personen niederlassen, die keinen Bezug zum hiesigen Rechtssystem und guten Sitten haben (wie vorliegend). Es ist überdies erstaunlich mit welcher Unverschämtheit man vor (bis dato) Berliner Gerichten durchkommt.
5.
Es kann nicht sein, dass migrierte Personen, hier die aus Indien kommende zweite Ehefrau des Erblassers und Alleinerbin, die hiesigen Gesetze und guten Sitten nicht respektieren und damit vor Gericht durchkommen und Hiesige ihr Recht auf Teilhabe am Familienvermögen abgeben müssen, wenn sie arm sind und sich keine Verteidigung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren leisten können, weil Gerichte der Meinung sind, Betrug im Erbrecht, verschwundenes Vermögen und Einkommen sind kein Problem, bei nicht angegeben werthaltigen Geschenken, die Auskunft nicht ergänzt werden muss und so die Durchsetzung der Zahlungsstufe erheblich bedroht ist.
6.
Vorliegend gipfelt das Ganze, dass die Betroffene wegen schwerer genetischer Erkrankung, dauerhaft Sozialhilfe bezieht, Existenzminimum und Krankenversicherung, Mehrbedarfe, Behandlung nicht abdecken. Gendefekt erben, Geld nein- das ist allerdings absurd
7.
Als Steuerzahler/in besteht kein Interesse, dass hier Sozialhilfe bezahlt werden soll, weil die erbrechtlichen Ansprüche de facto nicht korrekt durchgesetzt werden können.