Auch das Sozialamt Pankow versucht die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche zu erschweren. Bemühungen den Leistungsbezug zu beenden und die Staatskasse zu entlasten, werden vom Sozialamt Pankow versucht zu torpedieren. Geradezu absurd ist es dann, politisch die hohen Sozialausgaben zu beklagen- denn der vorliegende Fall zeigt ja gerade, dass der Sozialhilfebezug gerade herbei geführt wird. Unten wird schikaniert, koste es, was es wolle, oben geht Betrug frei. Ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit ist hierein nicht zu entdecken, dafür aber Klassismus und Klassenjustiz. Dazu eine Behindertenrechtsanwältin: es wird nicht die Armut bekämpft, sondern die Armen!
Den Schaden nicht von den öffentlichen Kassen, von der Steuerzahlerin abzuwenden, zumindest zu minimieren wäre schon anbetrachts der Kassenlage aktuell und auch in der zukünftigen Entwicklung schlechterdings nicht zu rechtfertigen. Der Fall ist auch geeignet, das Vertrauen in die Sozialbehörde erheblich zu erschüttern.
1. Das Existenzminimum enthält keine Kosten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen, auch nicht zur Sachrecherche, die nicht Teil der Beratungs- oder Prozesskosthilfe ist.
2. Nachdem ich das Sozialamt Pankow darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich bei weiteren unberechtigten Kürzungen, die Durchsetzung meiner erbrechtlichen Ansprüche nicht mehr finanzieren kann, wurde gleich der nächste unberechtigte Abzug für weitere Monate eingetragen und dann einfach noch weniger überwiesen.
3. Deswegen habe ich den Landesrechnungshof informiert, statt die unberechtigten Abzüge rückgängig zu machen, sollte ich meine Steuerunterlagen einreichen, dabei hatte ich ja erklärt, dass ich noch nicht geerbt habe, sondern wegen des erbrechtlichen Betrugs hohe Kosten habe und daher gebeten mich nicht weiter unberechtigt zu kürzen, damit ich die Durchsetzung finanzieren kann. Dann wurde noch einmal weniger überweisen.
4. Seit Bezug Sozialhilfe ab September 2021 waren insgesamt 7 Eilanträge und Untätigkeitsklagen nötig, um die Schikanen, die gleich ab Beginn Bezug einsetzten, aber auch fortgeführt wurden, als erklärt wurde, dass dies die Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche bedroht, die dann nicht mehr finanziert werden können.
5. Fazit: das Existenzminimum ist in der Praxis eben nicht unverfügbar; Arme sollen am Eigentum nicht teilhaben- sie sollen unfrei bleiben. Mehrbedarfe können auch hier nicht finanziert werden.
1. Das Existenzminimum enthält keine Kosten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen, auch nicht zur Sachrecherche, die nicht Teil der Beratungs- oder Prozesskosthilfe ist.
Da im Existenzminimum keineswegs aufwändige Recherchekosten zur Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche eingestellt sind (http://www.gegenmacht.net/kommunikationsmittel-unzureichend-keine-teilhabe-wahrung-von-rechten/) und das Existenzminimum bei Seltenen Erkrankungen ohnehin nicht reicht (http://www.vulnerabel-rechtlos.de/trotz-studien-gerichte-ohne-kenntnis/) und das Sozialamt seit März 2024 zwischen 25 und 36€ mtl. kürzt und zwar einfach grundlos.
2. Nachdem ich das Sozialamt Pankow darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich bei weiteren unberechtigten Kürzungen, die Durchsetzung meiner erbrechtlichen Ansprüche nicht mehr finanzieren kann, wurde gleich der nächste unberechtigte Abzug für weitere Monate eingetragen und dann einfach noch weniger überwiesen.
Trotz dass ich das Sozialamt zuletzt auch mit eine eidesstattlichen
Versicherung darauf hingewiesen hatte, dass ich bei den unbegründeten Abzügen, die Verfolgung meiner erbrechtlichen Ansprüche nicht mehr verfolgen kann, wurde für die nächsten Folgemonate gleich wieder ein unberechtigter Abzug eingetragen.
Offensichtlich ist dem Sozialamt Pankow unter grünlinker Leitung ja gar nicht an einem Ende des Leistungsbezugs gelegen. Es erstaunt, mit welcher Chuzpe den Behörden, im übrigen selber Steuerfinanziert, nicht daran gelegen ist, mit dem Geld sorgsam umzugehen, sondern auf die Steuerzahlerin abwälzen und kein Problem damit haben, für einen erheblichen Schaden zu sorgen.
Während man in Berlin erbrechtlichen Betrügern den roten Teppich ausrollt, schikaniert das Sozialamt Pankow: ohne Fehlverhalten wird die Leistung ständig gekürzt. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verhältnisse.
3. Deswegen habe ich den Landesrechnungshof informiert, statt die unberechtigten Abzüge rückgängig zu machen, sollte ich meine Steuerunterlagen einreichen, dabei hatte ich ja erklärt, dass ich noch nicht geerbt habe, sondern wegen des erbrechtlichen Betrugs hohe Kosten habe und daher gebeten mich nicht weiter unberechtigt zu kürzen, damit ich die Durchsetzung finanzieren kann. Dann wurde noch einmal weniger überweisen.
Am 25.07. informierte ich daher den Landesrechnungshof und erklärte: Wie bereits geschildert, wird die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bei Pkh Bedürftigkeit an den Berliner erbrechtlich befassten Kammern deutlich erschwert, weil Betrug hingenommen wird und nicht die bei verschwundenem Vermögen Einkommen, nicht angegebenen Geschenke geltende Rechtslage von anderen Oberlandesgerichten hierzu nicht einmal diskutiert wird.
Aber auch das Sozialamt Pankow hat kein Interesse daran, dass ich mich als behinderte Sozialhilfebezieherin aus dem dauerhaften Bezug herauserben kann. Mir wird die aufwändige Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche erheblich erschwert, indem ständig Abzüge ohne Rechtsgrundlagen gemacht wird und noch einmal weniger überwiesen wird, wiewohl erbrechtliche Kosten gar nicht im Regelsatz sind und ich auch die Mehrbedarfe wegen Seltener genetischer Erkrankung einklagen muss, wiewohl auch diese sofort anfallen.
Auch die Einschaltung der Leitung blieb ohne Erfolg, weswegen ich Sie informiere und mir erhoffe, dass mir das Sozialamt zumindest keine weiteren Abzüge ohne Rechtsgrundlage mehr vornimmt.
Augenscheinlich solle ich nur einen Gendefekt, aber kein Geld erben, Arme müssen sich erbrechtlich berügen lassen, Behinderte haben der Schikane des Sozialamts anheim zu fallen- dies sind die erschreckenden Haltungen, die ich in den vorgenannten Berliner Behörden ausmache: extrem menschenrechts- und behindertenfeindlich, rechtsstaatsfern und undemokratisch. Ist die DNA des deutschen Faschismus hier noch nicht ausgetrieben?
„Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen.” (Horkheimer)- mir scheint, all diese Vorgänge illustrieren hier auch die hier zugrunde liegenden ökonomischen Unterschiede: oben geht Betrug frei, unten wird gestraft ohne dass ein sanktionswürdiges Verhalten vorliegt (immerhin versuche ich ja aus der Sozialhilfe zu kommen). Und, Kapitalismus braucht Personen, die die Grenzen des Rechts verschieben- einer der Quellen des Profits- wie der vorliegende Fall hervorragend illustriert und auch bis dato positiven Reaktionen auf das die hiesige Rechtsordnung nicht akzeptierende Verhalten der Gegnerin seitens der Gerichte. Davon abgesehen, ist auch zu sehen, dass eine zusammen gesparte Gesellschaft, hier die Justiz, nicht funktioniert, Mir scheint, auch das demonstriert kein Bekenntnis zum Rechtsstaat.
Ich darf noch anmerken, dass ich dies auch anbetrachts der wirtschaftlichen Aspekte, also vor der politischen Diskussion über die zu hohen Sozialkosten, der angekündigten drohenden Zahlungsunfähigkeit des Land Berlins reichlich absurd finde. Es scheint doch eher so zu sein, dass kein Preis zu hoch ist, um möglichst viele Personen in der Sozialhilfe schikanieren zu können und überdies willkommenes Potenzial um zu kürzen und zu drohen. All diese unschönen Erkenntnisse ergeben sich aus diesem Fall. Man wird sehen, ob sich was ändert.
Weiter im Schreiben an den Landesrechnungshof und
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Sachbearbeiterin Bräuker ficht auch nicht an, dass der Landesrechnungshof eingeschaltet wurde. Statt endlich die unberechtigten Kürzungen zu zahlen und die Versicherungen dem Renteneinkommen gegenzurechnen, wollte sie Steuerbescheide auf Einkommen überprüfen, dabei verhindert sie selber gerade doch, dass geerbt werden kann. Danach wurde wieder einfach weniger überwiesen. Dagegen richtet sich nun die aktuelle Klage.
aktuelle Klage
4. Seit Bezug Sozialhilfe ab September 2021 waren insgesamt 7 Eilanträge und Untätigkeitsklagen nötig, um die Schikanen, die gleich ab Beginn Bezug einsetzten, aber auch fortgeführt wurden, als erklärt wurde, dass dies die Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche bedroht, die dann nicht mehr finanziert werden können.
Dass diese unberechtigt waren, zeigt, dass ich insgesamt erfolgreich war. Pro Klage kann die Gerichtsgebühr auf 150€ beziffert werden. Dem Sozialamt Pankow ist auch egal, wenn dies letztendlich der Steuerzahler zahlt.
Aus privatem Umkreis ist zu hören, dass es immer wieder zu Abzügen kommt, die von den Betroffenen mangels Kraft zum Widerstand oft hingenommen werden, wer allerdings dagegen vorgeht, wird dauerschikaniert.
Im Gerichtsverfahren erklärte das Sozialamt Pankow bisher, dass ja auch bei Sanktionen gekürzt werden kann und die Betroffenen damit ja auch zurecht kommen müssen. Es wird kein Problem in der Rechtsordnung darin erblickt, dass ja gerade kein sanktionswürdiges Verhalten vorliegt Groteskerweise wird § 26 SGB XII angeführt, hier darf gekürzt werden, und zwar, wenn Vermögen nicht angegeben wird. Hier wird ja gerade versucht Vermögen zu erreichen und den Sozialhilfebezug zu beenden. Offensichtlich möchte das Sozialamt den Vermögenserhalt verhindern und die Betroffene dauerhaft im Sozialhilfesystem halten.
S. 11: „Darüber hinaus sind schon heute enorme zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt aufgrund steigender Sozialausgaben absehbar, langfristig insbesondere in den Bereichen Rente, Gesundheit und Pflege aufgrund der steigenden Kosten der Alterung. Angesichts vieler nicht disponibler Ausgabeposten müssen wir einer zunehmenden „Versteinerung“ des Bundeshaushalts entgegenwirken. Aus Sicht des BMF ist es daher insgesamt geboten, die Steigerung der Sozialausgaben unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehört die Treffsicherheit von Sozialleistungen zu erhöhen,..“
Wegen der sehr niedrigen Erwerbsminderungsrente (die wegen ihrer Geringfügigkeit auch immer niedrig bleiben wird) ist die betroffene Person auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Wenn sie ihre erbrechtlichen Ansprüche nicht geltend machen kann, weil ja sehr deutlich Betrug im Raum steht, wird die Steuerzahlerin einspringen müssen.
Es besteht ein gesamtwirtschaftliches Interesse da diese als Erwerbsminderungsrentnerin dauerhaft, also lebenslänglich auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein wird, also hierfür Steuermittel bindet.
Trotz schwerer Krankheit ist die Lebenserwartung nicht reduziert. Bei einem Ansatz von min. 80 Jahren und einem Ansatz von min. 700€ an Sozialleistungen mtl., zumindest einige Mehrbedarfe werden gerichtlich erreicht werden, Mietsteigerungen sind nicht auszuschliessen, dürfte eine Schätzung von gesamt 300.000€ nicht zu gering angesetzt zu sein.
Zumal politisch die steigenden Sozialkosten beklagt werden. So im Papier vom BMF vom 17.08.2023 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Presse/Namensartikel/2023/2023-08-17-finanzpolitische-zeitwende.html) zum Haushalt 2024 und Planung bis 2027 heißt es auf
S. 10: „Die zunehmende Alterung der Gesellschaft setzt die Sozialversicherungssysteme langfristig unter Druck und bewirkt strukturelle Defizite in den Bereichen Rente, Gesundheit und Pflege. …. Der für zusätzliche Ausgaben in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands verwendbare Spielraum im Bundeshaushalt ist durch diese Vorbindungen gering und wird absehbar immer geringer.
Eingangs werden einige Massnahmen benannt, die im aktuellen Haushalt nötig sind, z.B., S. 2, den Zuschuss des Bundes zu GKV dynamisch anwachsen zu lassen, auf den Zuschuss zur Pflegeversicherung wurde verzichtet, der zusätzliche Zuschuss zur DRV wird abgesenkt. weitere Schritte werden folgen müssen.
Die aktuelle Presseerklärung des Rechnungshof von Berlin (https://www.berlin.de/rechnungshof/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1429692.php) erklärt, dass die Berliner Finanzen bald nicht mehr tragfähig sind, wenn das Ausgabenniveau weiter so bleibt.
Seit Beginn der wegen geringer Erwerbsminderungsrente ergänzend seit September 2021 bezogenen Sozialhilfe „erfindet“ Sachbearbeiterin Bräuker eine Schikane nach der anderen, um den Regelsatz zu mindern. Justitiarin Joost liefert Begründungen: Behinderte haben zu viel Geld, Behinderte können mit weniger auskommen.
Zuerst wurde das Rentendarlehen, obwohl dem wegen Unterdeckung wegen Mehrbedarf wegen Seltener Komplexer Erkrankung widersprochen war, einfach weiter abgezogen, dann wurde ohne Anlass zweimal die Leistung unangekündigt komplett eingestellt, dreimal die Heizkosten nicht bezahlt und zuletzt ein Guthaben in Abzug gebracht, das fast dreimal so hoch ist wie die erhaltene und mitgeteilte Betriebskostenrückzahlung.
Justitiarin Jost gab vor Gericht folgende Begründungen ab:
das Pflegegeld ist für die Heizkosten einzusetzen- nach deren Meinung müssen Existenzleistungsbeziehende sich eben entscheiden, gepflegt werden oder heizen;
da das Existenzminimum auch ausreichend ist, wenn sanktioniert wird, reicht eine geringere Leistung, auch wenn keine Sanktion vorliegt- also: weil Verbrecher ins Gefängnis gehen, können auch Nicht-Verbrecher im Gefängnis sein. Man sollte nicht glauben, dass derart rechtsferne Meinungen im grünlinken Sozialamt ein Zuhause haben.
Was stört denn jetzt? Dass Behinderte Menschen Pflegegeld bekommen, deren VorfahrInnen nicht die Güte hatten, im deutschen Faschismus abgelebt zu werden? Oder das kranke Menschen heizen müssen, Anspruch auf den Regelsatz haben?
Zunächst wurde versucht, zweimal die Sozialhilfe einfach so einzustellen:
http://www.gegenmacht.net/schikane-sozialbehoerden-entziehen-existenz/
Verfahren am SG im November 2021- Az. S 70 SO 1611 /21 ER,
Verfahren am SG im Oktober 2022- Az. S 184 SO 1416/22 ER.
Dann wurden zweimal die Heizkosten nicht bezahlt:
http://www.gegenmacht.net/menschenunwuerdig-diskriminierend-sozialamt-pankow-keine-heizkosten-weil-30-prozent-unter-regelsatz-ok/
Verfahren am SG im Mai 2023- Az. S 88 SO 926/23 ER, Az. S 92 SO 2327/23 ER.
Brennstoffbeihilfe, aktuell S 212 SO 724/24 ER,
Untätigkeit Korrektur unberechtigte AbzügeS 90 SO 964/24, S 195 SO 1671/24 PKH
und Anrechnung der Versicherungen Hausrat und Haftpflicht auf das Renteneinkommen müssen auch jährlich erklagt werden.
Dann wurde argumentiert, dass eine 30prozentige Unterdeckung in Ordnung ist, weil auch Personen mit Sanktion 30 Prozent unterdeckt werden können, also können auch Personen ohne Sanktion 30 Prozent unterdeckt werden. Welcher Rechtsgedanke dahinter stehen soll, wird allerdings nicht erläutert. http://www.gegenmacht.net/diskriminiert-wegen-behinderung-und-armut-sozialamt-pankow-reduziert-existenzminimum-um-30-prozent/
Nachdem all dies am Sozialgericht gescheitert war, wurde zuletzt die Idee mit dem abzuziehenden Guthaben, das in deutlich übersetzt ist, ausprobiert. Man sieht mit welche penibler Sorgfalt und Ausdauer schikaniert wird. Die Wiederholung beweist auch die Absicht.
Die grünlinke Politik hat nichts dagegen, denn es war mehrmals Amtsleitung und Bezirksleitung angeschrieben worden. Reaktion- keine. Vielleicht mag man auch keine Behinderten in Pankow- sie sollen die Wohnungen für Wohlhabende räumen.
In 2022 die Amtsleiterin Cordelia Koch (Bündnis 90/Die Grünen) und mit ihr Bezirk, Senatsverwaltung Soziales und die Bürgermeisterin Giffey- lediglich letztere reagierte und stellte den Kontakt zu SenJustV, Seniasgiva, LADG Ombudsstelle her.
Brief download (http://www.gegenmacht.net/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-Bezirk-ua-2022.pdf)
In 2023 die Amtsleiterin Dominique Krössin (Die Linke) und die Senatorin für Soziales, Kiziltepe (SPD).
Brief download (http://www.gegenmacht.net/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-Bezirksstadtraetin-Senias-2023.pdf)
Diese Amtsleiterin erhielt dann auch nochmal zur Kenntnis, dass auch nach der Erklärung, dass bei ständiger Unterdeckung die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche nicht mehr finanziert werden kann (eidesstatlicher Versicherung) und ärztlichen Attest, dass diese ständigen Unterdeckungen adverse gesundheitliche Folgen haben, mit den unbegründeten Abzügen fortgefahren wird- allerdings erfolgte eine Antwort wiederum nicht.
Brief download ohne Anlagen (http://www.vulnerabel-rechtlos.de/wp-content/uploads/2024/05/anschreiben-kroessin-24.pdf)
5. Fazit: das Existenzminimum ist in der Praxis eben nicht unverfügbar; Arme sollen am Eigentum nicht teilhaben- sie sollen unfrei bleiben. Mehrbedarfe können auch hier nicht finanziert werden.
Maunz, Dürig (begründet), Bd II, Art 14, S. 17 ff.:
I. Grundlegende Bedeutung des Eigentums
1. Eigentum und Freiheit
… Das Eigentum verleiht dem Individuum die notwendige Unabhängigkeit und Freiheit um das Leben autonom zu gestalten und ist Mittel und Ausdruck der individuellen Selbstverwirklichung. Die Freiheit des Individuum bliebe ohne das Eigentum eine leere Hülse, weil dem Menschen die materielle Voraussetzungen selbstständiger und eigenverantwortlicher Daseinsgestaltung fehlen würden. Das Eigentum bildet demnach „die entscheidende Grundlage und das Element für eine möglichst unabhängige Existenzerhaltung.“
2. Die Funktionen des Eigentums
Sicherungsfunktion
In der häufig genannten Sicherungsfunktion des Eigentums geht es um die Sicherung der materielle Basis des Einzelnen, aber auch um den Schutz des Individuum in Notzeiten, der die Möglichkeit hat, auf vorhandene Reserven zurück zugreifen. Das Eigentum soll dem Einzelnen helfen, wirtschaftliche Not, private Schicksalsschläge oder berufliche Rückschläge aus eigener Kraft durchzustehen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen und von Dritten abhängig zu sein. Eigentum ist insoweit Freiheit durchwirkte ökonomische Sicherheit. Es ist ein Mittel der Risikovorsorge und Schutz gegen die Fährnisse des Lebens (Vorsorgefunktion).
4. Eigentum als Menschenrecht
Das Bundesverfassungsgericht betont aber, dass das Eigentum „denselben Menschenrechtlichen Rang wie andere Freiheitsrechte habe, auch wenn es von einer bestehenden Rechtsordnung abhängig bleibe.“ In einer anderen Entscheidung nimmt das Gericht auf die „primäre … Bedeutung der Eigentumsgarantie als Menschenrecht“ oder auf den „vor- und überstaatlichen Charakter des Eigentumsschutzes Bezug. Die menschenrechtliche Qualität des Eigentum folgt aus dem Nexus zwischen Personaler Freiheit, menschenwürdigem Dasein und Eigentum.
Das Existenzminimum deckt nicht die Mehrbedarfe bei Seltenen Erkrankungen und auch nicht die der vorliegenden seltenen, genetischen Erkrankung (Ehlers-Danlos Syndrom) weder in der Existenzsicherung noch in der Krankenversorgung.
Auch die Ehlers-Danlos Society bestätigt zum Beispiel, dass diese Krankengruppe viel Ungleichheit, u.A. die ökonomische Situation betreffend, erfährt, eine Diagnose Odyssee erleiden muss, über Jahre und manchmal lebenslang für Diagnose, Anerkennung und Versorgung kämpfen muss („we recognise our community’ s experiences of inequality when it comes to race, gender, sexuality, age, body shape, mental health, disability, economic situation and other diversity factors … many around the world face a diagnostic odyssey: years and sometimes lifetimes, fighting for recognition, diagnosis and care.“ Das Ehlers-Danlos-Syndrom hat eine hohe Krankheitslast und viele Komorbiditäten (Multimorbidität). (The power of patient-led global collaboration, Bloom et al., Am J Med Genet C Semin Med Genet, 2021 Dec;187(4):425-428).
Sämtliche Studien zur Situation von Seltenen Erkrankungen sind unter
http://www.gegenmacht.net/diskriminierung-unbekannt-seltene-krankheiten-multimorbitaet/
Mehrbedarfe in Ernährung, Medikation, Bekleidung, Haushaltsenergie u technik u.A. wurden ärztlich bestätigt.
Der Regelsatz reicht ohnehin nicht aus, die erbrechtlichen Ausgaben und die Schikanen sind absolut gesundheitsbedrohend, was ärztlich ebenfalls bestätigt wurde.
Eine existenzielle Notlage ist vorhanden, denn das Existenzminimum muss sofort zur Verfügung stehen.
Ausweislich BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09
LS 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art.1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind
LS 2. Dieses Grundrecht aus Art.1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art.20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art.1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.