Archiv der Kategorie: 08 Justiz nicht an Gesetze und UN-BRK gebunden

Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten.

Offensichtlich müssen Behinderte durch die stete Verweigerung der Richterschaft Sachverhalte, Urkundenbeweise und Rechtsverhalte zur Kenntnis zu nehmen, mehrfach Gebühren zahlen- bis endlich teilweise etwas zur Kenntnis genommen wird. Danach blockieren die Gerichte aber sofort rechtswidrig die Umsetzung daraus. Es muss sich dann mit Hilfe der Justiz wohl doch erbrechtlich betrogen lassen werden. Nur den Rechtsstaat hat man dann kennen gelernt.

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Offener Brief an Gerichtspräsidenten, Justizsenatorin, Bundesjustizministerin: Richter der erbrechtlichen Kammern in Berlin verletzen UN-BRK und nationale Gesetze- Folge: behinderte Tochter und Sozialhilfeempfängerin Erblasser soll sich von Alleinerbin, einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied bei ca. 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen

„Kann ein Krüppel Kanzler werden?“, fragt Roman Baumgartner (CDU)*- er sollte lieber festhalten, dass sich nach dem Stand der Dinge, eine behinderte Sozialhilfeempfängerin vor Gericht von einem mit Steuermitteln migrierten CDU-Mitglied bei mehreren Millionen komplett um Teilhabe am Familienvermögen betrügen lassen muss, Klassenjustiz und Behindertenfeindlichkeit zulasten der Steuerzahler!
Angebot an die Richterschaft der befassten erbrechtlichen Kammern, alternativ das Land Berlin, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zu erheben, da offenbar die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Probleme bereitet und dagegen Einwände bestehen.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen anzukündigen, dass bei fortgesetzter Verletzung der UN-BRK (Art. 12 Abs. 5, BRD muss Recht auf Erben gewährleisten) und anderer nationaler Normen in den erbrechtlichen Verfahren, Klage gegen das Land Berlin auf Basis LADG, Amtshaftung zu erheben und auch gegen den Bund, wiewohl wohlweislich das AGG so umgesetzt wurde, dass Bundesbehörden nicht verklagt werden können- es ist aber möglich über Nichtzulassung hier ebenfalls den UN-Behindertenrechtsausschuss zu erreichen- und zwar weil die Bundesregierung seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK verletzt, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet- Armut in der sie von der Legislative, Judikative und auch Exekutive versucht werden zu halten, indem alles getan wird, wie vorliegend, dass sich der erbrechtliche Betrug  gegenüber mir, der behinderten Tochter und Sozialhilfebezieherin realisiert anstatt die Gewährleistungspflicht nach Art. 12 Abs 5 UN-BRK umzusetzen.

Offener Brief an Gerichtspräsidenten, Justizsenatorin, Bundesjustizministerin: Richter der erbrechtlichen Kammern in Berlin verletzen UN-BRK und nationale Gesetze- Folge: behinderte Tochter und Sozialhilfeempfängerin Erblasser soll sich von Alleinerbin, einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied bei ca. 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen weiterlesen

Keine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen

Da dies laut Justiz keine Straftaten sind, wenn garantenpflichtige Personen Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht mehr nach ärztlichen Massgaben versorgen (jedenfalls nicht, wenn die Täterin ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied ist), ist es völlig unschädlich hierüber öffentlich zu informieren. Ich bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es ist auch anzunehmen, dass es hier eine Dunkelziffer gibt und daher muss dieser Fall ans Licht. Unbemittelte Behinderte erhalten entgegen UN-BRK gegen keine Hilfen zur Verfolgung von Straftaten in Sachen Eigentum, Gesundheit, Leben, wiewohl die Senatsverwaltung Justiz öffentliche Gelder in die Opferberatung investiert, ohne aber die Auflagen aus der UN-BRK umzusetzen. Diese haben de facto keinen Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe.  Vielmehr setzten Justizbehörden und Gerichte alles daran, den Zugang zum Recht zu verunmöglichen. Zumindest dann- wenn Gegner CDU Mitglieder sind und sich auf Kosten Behinderter bereichert haben.

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Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden

Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

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Studien stellen fest: Arme und Behinderte haben keinen Zugang zum Recht.

Diese bekommen durch die Richter nämlich keine Prozesskostenhilfe (Pkh) bewilligt um ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Der vorliegende Fall zeigt, auch wenn Prozesskostenhilfe erstritten wird, versuchen RichterInnen, die Ansprüche im Hauptverfahren zu torpedieren.

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Gerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention

Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen. 

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Klage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab.

Zum Jahresende hatte ich einen Anwalt gefunden, der zumindest bereit war, die Stufenklage einzureichen. Deutlich wurde erklärt, dass diese auf den zwei Prozesskostenhilfebewilligungen in derselben Sache beruht. Das Landgericht Berlin II lehnte es jedoch ab, dem Gegner zustellen, womit die Klage nicht rechtsanhängig ist. Richterin Schad akzeptierte nur die Pkh Anträge aus dem zweiten Pkh Verfahren und beschwieg die erste Pkh Bewilligung, wiewohl ihr diese bekannt war- ohne die beiden Bewilligungen funktioniert die Stufenklage auch nicht, diese war ja auch in den beiden Pkh Verfahren beantragt worden.

Klage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab. weiterlesen

Wegen Restitution und Wiederaufnahmegründen, weil Urkundenbeweise im ersten Pkh Verfahren übergangen, wurde für nicht angegebene Geschenke Pkh bewilligt, aber nicht für verschwundenes Geldvermögen und Einkommen. Beschwerde anhängig.

Zunächst musste argumentiert werden, dass ein zweites Pkh Verfahren nötig war, da das erste greifbar rechtswidrig (schwere Gehörsverletzung) war, weil sämtliche Urkundenbeweise übergangen worden sind und damit Gründe für Wiederaufnahme und Restitution gegeben sind. Im zweiten Pkh Beschluss wurde dann Pkh für Ergänzung erbrechtliche Auskunft für die wesentlichen nicht angegebene Geschenke bewilligt. Damit und mit dem ersten Pkh Beschluss ist ca. die Hälfte von 4 Mio€ erreicht. Die Pkh Anträge zu dem verschwundenen erheblichen Geldvermögen von ca. 1,8 Mio€ und dem verschwundenen Renteneinkommen über 8 Jahre vor Tod des Erblassers wurde nicht bewilligt, womit Beschwerde eingereicht wurde, mit der Begründung, dass die BRD eine Gewährleistungspflicht auf Erbe aus Art. 12 Abs. 5 UN-BRK besteht.

Wegen Restitution und Wiederaufnahmegründen, weil Urkundenbeweise im ersten Pkh Verfahren übergangen, wurde für nicht angegebene Geschenke Pkh bewilligt, aber nicht für verschwundenes Geldvermögen und Einkommen. Beschwerde anhängig. weiterlesen

Bis dato beachten Richter Gesetze, Verfahrensrecht in Berlin nicht: CDU Mitglied darf behinderte Sozialhilfeempfängerin betrügen und dauerhaft zu Lasten Steuerzahler in Sozialhilfe stürzen

Öffentliche Urkunden über das zu Lebzeiten vorhandene erhebliche Geldvermögen und Einkommen, umfänglich bei Tod des Erblassers verschwunden und über wesentliche Geschenke an die Alleinerbin, Gegnerin  und mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied und von dieser nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben sind nach Meinung der RichterInnen bis dato am LG und KG Behauptungen, denen es nicht nachzugehen braucht. Im zweiten Pkh Verfahren war herausgefunden worden dass die Echtheit von Urkundenbeweisen bewiesen ist und damit auch Wiederaufnahme und Restitutionsgründe vorliegen, also sogar abgeschlossene Hauptverfahren wieder aufgenommen werden können.

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Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen

Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Spandau Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Prozesskostenhilfe Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22  und am Kammergericht Az. 19 W 138/23  führte, wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich.

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