Archiv der Kategorie: Allgemein, FALL

Brief an Bundespräsident und Bundeskanzler: GEGEN UNGLEICHHEIT

Der vorliegende Fall ist symptomatisch, für das was hierzulande passiert und gewissermassen auch ein Gipfelpunkt: Arme können de facto nicht einmal erben, sondern müssen sich betrügen lassen; für sie ist die Sozialhilfe zuständig; hingegen betrügende ErbInnen auch noch das Tor zur Steuerhinterziehung geöffnet bekommen. Dabei gäbe es politisch Lösungen, die allerdings, wie üblich, nicht angegangen werden: ein faires Erbrecht (wie es die BRAK bereits 2019 vorschlug), effektiven Rechtsschutz, Verhinderung von erbrechtlich motivierter Steuerhinterziehung, keine Ausgrenzung von Armen und Behinderten aus dem Rechtssystem.

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75 Jahre Grundgesetz- aber nicht für Arme und Vulnerable

Während die Politik 75 Jahre Grundgesetz feiert, ist dieses für Vulnerable Personen, Arme, Betagte, an Seltenen Krankheiten Erkrankte gar nicht zugänglich. Grundrechte muss man sich leisten und durchsetzen können- Arme und Vulnerable haben daher de facto keine. Dabei wird auch der Rechtsstaat und die Demokratie beschädigt.

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Keine Testierfreiheit und Verantwortung für Gesundheitssorge

Praktisch ist bis dato kein Schutz Betagter und Schwerkranker erhältlich. Der Erblasser hatte in den Ehejahren alles an die spätere Alleinerbin abgegeben, zuletzt über 8 Jahre vor seinem Tod, ab Februar 2012 hatte er keinen Zugriff auf sein hohes Renteneinkommen mehr, das augenscheinlich der Alleinerbin zufloss. Vor Unterschreiben des von der Alleinerbin aufgesetzten ehegemeinsamen Testaments, das aber nur den Erblasser bindet, hatte er auch seine noch behaltenen Rechte auf der Alleinerbin schon zuvor geschenkten Immobilie gelöscht. Obwohl der Erblasser seit 2001 wegen schwerer neurologischer Beschwerden deutschlandweit nach einer Diagnose suchte und auch verschiedene schwere Diagnosen, darunter Parkinson erhalten hatte, verschlechterte sich die Symptomatik trotz Parkinson-Medikation. Da er privat krankenversichert war, war er auf die Alleinerbin angewiesen, die ja seine Rente vereinnahmt und sein Geldvermögen abgenommen hatte- diese kümmerte sich nicht um mein Angebot, über eine schwere Erbkrankheit in der Familie aufzuklären und kam auch den dringenden Empfehlungen der ÄrztInnen der Charité nicht nach.

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Vulnerable sind leichte Opfer: Komorbiditäten in Kognition und Psyche

Auch körperliche Erkrankungen, insbesondere schwere und auch genetische, die das gesamte System betreffen, eine hohe Komorbidität haben und neurologische Erkrankungen, Multimorbidität beeinflussen die Kognition und Psyche erheblich.

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DER FALL: Sach- und Rechtslage

Der Fall hat verschiedene rechtliche Aspekte, wie im Titel der Internetseite aufgeführt. Zentral ist die Frage, gibt es einen Schutz vor erbrechtlichem Betrug, sittenwidrigen, erbunwürdigen Verhalten? Also nicht der Wahrheit entsprechend Auskunft zu geben? Um die kompletten Pflichtteilsansprüche zu betrügen? Dem Erblasser schon zu Lebzeiten alles abzunehmen? Ihn dann nicht angemessen zu versorgen? Diesen in einer Zwangslage zu eigenen Gunsten testieren zu lassen? Gibt es einen Schutz für Schwerkranke, an Seltenen Erkrankungen Erkrankte und Betagte? An den Berliner erbrechtlich befassten Kammern hat diesen Schutz im Prozesskostenhilfe-Verfahren negativ beantwortet. Arme haben damit ihre erbrechtlichen, aber auch ihre Grundrechte auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz abgegeben. Sie müssen sich erbrechtlich betrügen lassen, wenn, wie hier eine migrierte Person das deutsche Rechtssystem nicht akzeptieren mag und vor Berliner Gerichten damit Erfolg hat. Vorliegend werden auch Staatskasse und Steuerzahlerin empfindlich geschädigt, denn es bedeutet, dass die schwerbehinderte Tochter dauerhaft in die Sozialhilfe abgeschoben werden darf.

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Rechtsgrundlagen zum FALL

Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

1. Warum ist die Auskunftsstufe wichtig?
2. aktuelle Rechtslage: bei hohem verschwundenen Vermögen und Einkommen sind Belege vorzulegen, fehlen wesentliche Teile des Nachlasses, ist die Auskunft zu vervollständigen. Noch nicht entschieden: wie bei angekündigtem und augenscheinlich auch durchgeführten Betrug zu verfahren ist?

3. Rechtseinheitlichkeit, Rechtfortbildung
4. Grundlagen Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Gehör
5. Beweissicherung, effektiver Rechtsschutz, öffentliches Interesse, existenzielle Notlage,
6. Grundrechte (prozessual, materiell)

7. Weitere wichtige Rechtsfragen und Literatur

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Vorliegende Krankheiten: schwer, selten, mehrfach

Bei mir wurde das (hypermobile) Ehlers-Danlos Syndrom festgestellt, eine Erkrankung mit schwerer Krankheitslast, vielen Komorbiditäten , ständigen Schmerzen, schwerer Fatigue. Es wird autosomal dominant vererbt und klinisch diagnostiziert. Es hat erhebliche neurologische Folgeerkrankungen, darunter Chiari Malformation. Diese war bei meinem Vater festgestellt worden, neben Parkinson. Allerdings war immer die Frage, was die weiteren Symptome, darunter schwere Fatigue u.A. verursacht. Diese Frage hat ihn seit über 20 Jahren vor seinem Tod beschäftigt Alle Erkrankungen gehen mit kognitiven und psychologischen Problemen einher.

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Seltene Erkrankungen: Gerichte entscheiden ohne Kenntnis

Studien zu Seltenen Erkrankungen und vorliegenden, ergeben schwere und multiple Belastungen, es gibt erhebliche Defizite in der Versorgung, ÄrztInnen kennen sich nicht aus, körperlich, psychisch und kognitiv liegen erheblich Beeinträchtigungen vor, das Existenzminimum ist unterdeckt und die Betroffenen sind von den Krankenkassenleistungen ausgegrenzt. All dies haben die befassten Gerichte nicht zur Kenntnis genommen, ohne sachliche und rechtliche Grundlagen eine existenzielle Notlage abgelehnt und ohne Gutachten entschieden, obwohl sich nur spezialisierte ÄrztInnen auskennen. Die ohnehin schon bestehende Exklusion wird vertieft.

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Geringe Kosten bei Prozesskostenhilfe, trotzdem Ablehnung und Parteilichkeit statt fairem Verfahren bislang

Ohnehin sind die Verfahrenskosten bei Prozesskostenhilfe (Pkh) niederschwellig. Leider war bislang kein faires Verfahren erhältlich. Berücksichtigt wurden ausschliesslich die Behauptungen der Gegnerin, so unsinnig diese auch waren.

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Betrugsfreundliche BRD: Schwierigkeiten der Beweissicherung trotz öffentlichen Interesses und existenzieller Notlage

Kann ein armer und schwerkranker Mensch überhaupt seine erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen oder muss er sich betrügen lassen und Sozialhilfe dauerhaft beziehen, weil die Politik kein faires Verfahren im Erbrecht will. Zudem unterliegen alle Daten der regelmässigen Vernichtung nach den einzelnen Verordnungen. Versuche der Beweissicherung im Zeitalter, wo zu hohe Sozialkosten moniert werden. Im Steuerrecht gibt es mit § 30 Abs. 5 AO eine Offenlegung der Daten, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Nämlich dann wenn der Staat geschädigt wird. Außerdem kann es über das Geltendmachen einer existenziellen Notlage versucht werden, also, dass man auch die Auskunft unbedingt angewiesen ist (§ 938, 940 ZPO). Leider konnte sich die Richterschaft bis dato nicht dafür erwärmen, dies zu berücksichtigen und ein ordentliches Verfahren, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, das erschwert wird bzw. unmöglich ist, wenn Beweise vernichtet sind.

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Medizinisch gebotene Massnahmen

Dies führte dazu, dass medizinisch dringend gebotene Massnahmen nicht ergriffen wurden und sich die gesundheitliche Situation des Erblassers ausweislich den Befunden, eingereicht ab K 112, schon lange schlecht, weiterhin verschlechterte und letztendlich zu dessen Tod erheblich beschleunigte und eine sehr schlechte Lebensqualität in dieser Zeit zur Folge hatte.

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Unbekannte Verwandte über Seltene genetische Erkrankungen aufzuklären, nicht möglich

Wer wegen einer Seltenen genetischen Erkrankung, noch lebende, unbekannte Verwandt warnen will, wird durch die Sperrfristen in den Archiven blockiert.

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