Offensichtlich müssen Behinderte durch die stete Verweigerung der Richterschaft Sachverhalte, Urkundenbeweise und Rechtsverhalte zur Kenntnis zu nehmen, mehrfach Gebühren zahlen- bis endlich teilweise etwas zur Kenntnis genommen wird. Danach blockieren die Gerichte aber sofort rechtswidrig die Umsetzung daraus. Es muss sich dann mit Hilfe der Justiz wohl doch erbrechtlich betrogen lassen werden. Nur den Rechtsstaat hat man dann kennen gelernt.
Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten. weiterlesenArchiv der Kategorie: 05 Klageverfahren Versuche am Amtsgericht, am LG auf beiden Pkh Bewilligungen und Pkh nachträgliche Teilklage hilfsw Zahlungsstufe
Offener Brief an Gerichtspräsidenten, Justizsenatorin, Bundesjustizministerin: Richter der erbrechtlichen Kammern in Berlin verletzen UN-BRK und nationale Gesetze- Folge: behinderte Tochter und Sozialhilfeempfängerin Erblasser soll sich von Alleinerbin, einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied bei ca. 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen
„Kann ein Krüppel Kanzler werden?“, fragt Roman Baumgartner (CDU)*- er sollte lieber festhalten, dass sich nach dem Stand der Dinge, eine behinderte Sozialhilfeempfängerin vor Gericht von einem mit Steuermitteln migrierten CDU-Mitglied bei mehreren Millionen komplett um Teilhabe am Familienvermögen betrügen lassen muss, Klassenjustiz und Behindertenfeindlichkeit zulasten der Steuerzahler!
Angebot an die Richterschaft der befassten erbrechtlichen Kammern, alternativ das Land Berlin, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zu erheben, da offenbar die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Probleme bereitet und dagegen Einwände bestehen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen anzukündigen, dass bei fortgesetzter Verletzung der UN-BRK (Art. 12 Abs. 5, BRD muss Recht auf Erben gewährleisten) und anderer nationaler Normen in den erbrechtlichen Verfahren, Klage gegen das Land Berlin auf Basis LADG, Amtshaftung zu erheben und auch gegen den Bund, wiewohl wohlweislich das AGG so umgesetzt wurde, dass Bundesbehörden nicht verklagt werden können- es ist aber möglich über Nichtzulassung hier ebenfalls den UN-Behindertenrechtsausschuss zu erreichen- und zwar weil die Bundesregierung seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK verletzt, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet- Armut in der sie von der Legislative, Judikative und auch Exekutive versucht werden zu halten, indem alles getan wird, wie vorliegend, dass sich der erbrechtliche Betrug gegenüber mir, der behinderten Tochter und Sozialhilfebezieherin realisiert anstatt die Gewährleistungspflicht nach Art. 12 Abs 5 UN-BRK umzusetzen.
Da LG Berlin Klage auf 2 Pkh Bewilligungen nicht akzeptiert, wurde noch Klage auf Basis des bislang ignorierten Pkh Beschluss erhoben
Da das LG Berlin II nicht akzeptiert, dass die Klage wie im Anschreiben und in Klageschrift geschrieben auf den Prozesskostenhilfe (Pkh)Bewilligungen Az. 51 O 171/25 und 81 O 6/22 beruht und die Klage nicht zustellt, aber auch keinen Streitwertbeschluss ergehen lässt (https://vulnerabel-rechtlos.de/klage-mit-zwei-prozesskostenhilfebewilligungen-nicht-am-lg-angenommen/), wurde auch Klage beruhend auf Pkh Bewilligung Az. 81 O 6/22 eingereicht und wegen Verjährung Zustellung an Gegnerin demnächst beantragt und Klageverbindung beantragt und darauf verwiesen, dass hie auch Pkh für nachträgliche Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe erhoben wurde- das Gericht aber auch hier trotz Bekanntgabe an den Gegner demnächst, diesem nicht bekannt gibt (https://vulnerabel-rechtlos.de/pkh-bezifferte-teilklage-zahlungsstufe-beweislast-bei-arglist).
Da LG Berlin Klage auf 2 Pkh Bewilligungen nicht akzeptiert, wurde noch Klage auf Basis des bislang ignorierten Pkh Beschluss erhoben weiterlesenPkh Antrag mit Entwurf bezifferte Teilklage im Rahmen der unbezifferten Stufenklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht. Die Gegnerin hat arglistig bewusst wahrheitswidrig erbrechtlich Auskunft erteilt.
Nachdem das LG die Stufenklage basierend auf den zwei erkämpften Pkh Bewillingungen nicht akzeptieren wollte, habe ich mir gedacht, dass vor Gericht gar kein Interesse an dem Verfahren besteht- der umfangreiche Betrug der Gegnerin ist zu arbeitsaufwändig, Unbemittelte haben dies daher hin zunehmen, da sie kein Geld haben eine Klage zu führen und die RichterInnen den dann nötigen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) nutzen, um das Verfahren abzulehnen. Außerdem kann sich die Gegnerin ja eine teure und bekannte Kanzlei leisten- RichterInnen fühlen sich hier durchaus verpflichtet (Ronen Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022) und dann wird der unbemittelten Partei das Gehör verweigert. Da ich aber nicht bereit bin, das hinzunehmen, habe ich verjährungshemmend eine Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht.
Pkh Antrag mit Entwurf bezifferte Teilklage im Rahmen der unbezifferten Stufenklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht. Die Gegnerin hat arglistig bewusst wahrheitswidrig erbrechtlich Auskunft erteilt. weiterlesenKlage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab.
Zum Jahresende hatte ich einen Anwalt gefunden, der zumindest bereit war, die Stufenklage einzureichen. Deutlich wurde erklärt, dass diese auf den zwei Prozesskostenhilfebewilligungen in derselben Sache beruht. Das Landgericht Berlin II lehnte es jedoch ab, dem Gegner zustellen, womit die Klage nicht rechtsanhängig ist. Richterin Schad akzeptierte nur die Pkh Anträge aus dem zweiten Pkh Verfahren und beschwieg die erste Pkh Bewilligung, wiewohl ihr diese bekannt war- ohne die beiden Bewilligungen funktioniert die Stufenklage auch nicht, diese war ja auch in den beiden Pkh Verfahren beantragt worden.
Klage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab. weiterlesenNur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen
Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Spandau Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Prozesskostenhilfe Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22 und am Kammergericht Az. 19 W 138/23 führte, wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich.
Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen weiterlesen