Da dies laut Justiz keine Straftaten sind, wenn garantenpflichtige Personen Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht mehr nach ärztlichen Massgaben versorgen (jedenfalls nicht, wenn die Täterin ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied ist), ist es völlig unschädlich hierüber öffentlich zu informieren. Ich bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es ist auch anzunehmen, dass es hier eine Dunkelziffer gibt und daher muss dieser Fall ans Licht. Unbemittelte Behinderte erhalten entgegen UN-BRK gegen keine Hilfen zur Verfolgung von Straftaten in Sachen Eigentum, Gesundheit, Leben, wiewohl die Senatsverwaltung Justiz öffentliche Gelder in die Opferberatung investiert, ohne aber die Auflagen aus der UN-BRK umzusetzen. Diese haben de facto keinen Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe. Vielmehr setzten Justizbehörden und Gerichte alles daran, den Zugang zum Recht zu verunmöglichen. Zumindest dann- wenn Gegner CDU Mitglieder sind und sich auf Kosten Behinderter bereichert haben.
Keine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen weiterlesenArchiv der Kategorie: 06 Kein Schutz Behinderter und keine Gewährleistung Erbrecht aus UN-BRK, welche Status Bundesgesetz hat
Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden
Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden weiterlesenGerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention
Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen.
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