Obwohl der Ausschuss zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, UNO, stetig moniert, dass bei Behörden kein Bewusstsein für die Belange Behinderter besteht und diese ein sehr hohes Armutsniveau haben, zeigt der vorliegende Fall, dass Behörden und Justiz alles tun, damit Behinderte vom Rechtsstaat ausgeschlossen werden. Was die UNO moniert, ist geradezu egal. Arme und Behinderte haben kein Grundrecht auf Teilhabe am Familienvermögen, sondern müssen sich betrügen lassen. Der Zugang zum Rechtsstaat wird ihnen verweigert. Stattdessen erwartet sie Willkür, Schikane und Wegnahme des Existenzminimums. Sie sind vogelfrei. Behinderte sollen nicht erben, sie sollen sterben. Dies sind schwere Menschenrechtsverletzungen.
Archiv der Kategorie: Verletzte Grundrechte, Verfahren, Gesundheit u. Erbrecht
75 Jahre Grundgesetz- aber nicht für Arme und Vulnerable
Während die Politik 75 Jahre Grundgesetz feiert, ist dieses für Vulnerable Personen, Arme, Betagte, an Seltenen Krankheiten Erkrankte gar nicht zugänglich. Grundrechte muss man sich leisten und durchsetzen können- Arme und Vulnerable haben daher de facto keine. Dabei wird auch der Rechtsstaat und die Demokratie beschädigt.
Geringe Kosten bei Prozesskostenhilfe, trotzdem Ablehnung und Parteilichkeit statt fairem Verfahren bislang
Ohnehin sind die Verfahrenskosten bei Prozesskostenhilfe (Pkh) niederschwellig. Leider war bislang kein faires Verfahren erhältlich. Berücksichtigt wurden ausschliesslich die Behauptungen der Gegnerin, so unsinnig diese auch waren.
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