Archiv der Kategorie: 03 Beschwerden am BVerfG und EGMR: Verletzte Grundrechte (Teilhabe am Familienvermögen), Verfahrensrechte (Gehör, effektiver Rechtsschutz) u.A.

Studien stellen fest: Arme und Behinderte haben keinen Zugang zum Recht.

Diese bekommen durch die Richter nämlich keine Prozesskostenhilfe (Pkh) bewilligt um ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Der vorliegende Fall zeigt, auch wenn Prozesskostenhilfe erstritten wird, versuchen RichterInnen, die Ansprüche im Hauptverfahren zu torpedieren.

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Fall zeigt zudem exemplarisch Behindertenfeindlichkeit und Klassismus in Justiz und Behörden

Obwohl der Ausschuss zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, UNO, stetig moniert, dass bei Behörden kein Bewusstsein für die Belange Behinderter besteht und diese ein sehr hohes Armutsniveau haben, zeigt der vorliegende Fall, dass Behörden und Justiz alles tun, damit Behinderte vom Rechtsstaat ausgeschlossen werden. Was die UNO moniert, ist geradezu egal. Arme und Behinderte haben kein Grundrecht auf Teilhabe am Familienvermögen, sondern müssen sich betrügen lassen. Der Zugang zum Rechtsstaat wird ihnen verweigert. Stattdessen erwartet sie Willkür, Schikane und Wegnahme des Existenzminimums. Sie sind vogelfrei. Behinderte sollen nicht erben, sie sollen sterben. Dies sind schwere Menschenrechtsverletzungen.

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Individualbeschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Ende Dezember 2024 habe ich nach Art. 34 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Beschwerde mit den o.g. Rechtsverletzungen am EGMR eingereicht. Hier erging ebenfalls eine unbegründete Ablehnung.

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75 Jahre Grundgesetz- aber nicht für Arme und Vulnerable

Während die Politik 75 Jahre Grundgesetz feiert, ist dieses für Vulnerable Personen, Arme, Betagte, an Seltenen Krankheiten Erkrankte gar nicht zugänglich. Grundrechte muss man sich leisten und durchsetzen können- Arme und Vulnerable haben daher de facto keine. Dabei wird auch der Rechtsstaat und die Demokratie beschädigt.  Trotz öffentlichem Interesse, existenzieller Notlage und Gruppenbetroffenheit wurde die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt.

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Geringe Kosten bei Prozesskostenhilfe, trotzdem Ablehnung und Parteilichkeit statt fairem Verfahren bislang

Ohnehin sind die Verfahrenskosten bei Prozesskostenhilfe (Pkh) niederschwellig. Leider war bislang kein faires Verfahren erhältlich. Berücksichtigt wurden ausschliesslich die Behauptungen der Gegnerin, so unsinnig diese auch waren.

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