Obwohl der Ausschuss zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Uno, stetig moniert, dass bei Behörden kein Bewusstsein für die Belange Behinderter besteht und diese ein sehr hohes Armutsniveau haben, zeigt der vorliegende Fall, dass Behörden und Justiz alles tun, damit Behinderte vom Rechtsstaat ausgeschlossen werden. Was die Uno moniert, ist geradezu egal. Arme und Behinderte haben kein Grundrecht auf Teilhabe am Familienvermögen, sondern müssen sich betrügen lassen. Der Zugang zum Rechtsstaat wird ihnen verweigert. Stattdessen erwartet sie Willkür, Schikane und Wegnahme des Existenzminimums. Sie sind vogelfrei. Behinderte sollen nicht erben, sie sollen sterben. Dies sind schwere Menschenrechtsverletzungen.
Es wurde schon darauf verwiesen, dass Ronen Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022 feststellt, dass Arme keinen gleichen Zugang zum Recht haben, sie bekommen keine Prozesskostenhilfe, damit keine Arbeit für das Gericht anfällt, weil dann der Fall vom Tisch ist, sodann gibt es Vorurteile gegenüber Armen, die ja gewissermaßen selber schuld sind, einen miserablen Charakter haben.
Daneben gibt es ausweislich Studien auch eine starke Behindertenfeindlichkeit in den Behörden. Die Diskriminierung durch den Staat wird auch durch eine Studie der Aktion Mensch bestätigt: https://www.aktion-mensch.de/presse#/pressreleases/aktion-mensch-umfrage-zum-5-mai-zeigt-gravierende-missstaende-bei-barrierefreiheit-verhindern-inklusion-3095243 und auch hier: https://www.corinna-rueffer.de/wp-content/uploads/2019/05/Ergebnis_Umfrage_Behoerden.pdf
Dergleichen der alle 4 Jahre erscheinende Antidiskriminierungsbericht “Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“, Vierter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, 2021, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/gemeinsamer_bericht_vierter_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4, page 24 and following): „16.415 Beratungsanfragen, in denen Betroffene eine Diskriminierung aufgrund eines in § 1 AGG geschützten Merkmals (ethnische Herkunft / rassistische Zuschreibung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) erlebt haben und 6.413 Bürger*innen mit Beschwerden, Hilfe- und Auskunftsersuchen zum Thema Behinderungen….. Im Durchschnitt aller Beratungsfälle von 2017 bis 2020 wurde bei jeweils einem Drittel der Beratungsersuchen mit AGG-Merkmalsbezug von einer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft bzw. rassistischer Zuschreibungen (33 Prozent) oder einer Behinderung (32 Prozent) berichtet (wobei Behinderte im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil am häufigsten Diskriminierung erfahren). Die meisten Diskriminierungen finden in staatlichen Stellen statt, gefolgt vom Gesundheitssystem (S. 162).
Es ist erstaunlich, dass obwohl PolitikerInnen vorgeben, sich gegen Behindertenfeindlichkeit zu engagieren, sich überhaupt nichts tut. Im Gegenteil, man wird von den Behörden diskriminiert, deren Amtsleitung den Grünen, den Linken angehören, also genau jenen, die behaupten, gegen Diskriminierung vorzugehen.
Der Ausschuss zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußerte im Oktober 2023 in „Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands“ (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/crpd-abschliessende-bemerkungen-zum-kombinierten-zweiten-und-dritten-periodischen-bericht-deutschlands) deutliche Kritik an der Situation in Deutschland. Es herrschen keine gleichen Lebensbedingungen für Behinderte Personen und erst Recht nicht für solche mit Seltenen Erkrankungen.
Hier einige Beispiele:
Spezifische Rechte (Art. 5-30)
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Art. 5)
…
d) seine Gesetze über die Erleichterung der Beweislast, insbesondere § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dahingehend zu novellieren, dass die Verpflichtung der Parteien, das Vorliegen einer Benachteiligung zu beweisen, ausdrücklich von dieser Erleichterung umfasst wird.
Problem ist, das Behörden und Justiz sich weigern, die Diskriminierung von an Seltenen Erkrankungen Betroffenen weigern zur Kenntnis zu nehmen, sogar, wenn sie durch Studien bestätigt sind und es dann zur Beweislastumkehr kommen müsste.
Bewusstseinsbildung (Art. 8)
17. Der Ausschuss ist besorgt über
a) das Fehlen einer umfassenden nationalen Strategie für bewusstseinsbildende Maßnahmen und Kampagnen zur Förderung der Achtung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung eines nachhaltigen und systemischen Einstellungswandels;
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
a) eine umfassende nationale Strategie zur Bewusstseinsbildung in der gesamten Gesellschaft, insbesondere der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien, der Berufsgruppen, der Medien und der Staatsbediensteten auf allen Ebenen, für die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen zu beschließen und zu finanzieren, um Stereotype, Vorurteile und schädliche Praktiken in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und einen nachhaltigen und systemischen Einstellungswandel zu fördern;
Zugang zur Justiz (Art. 13, 27). Der Ausschuss ist besorgt über die Barrieren für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur Justiz, darunter
a) das Fehlen verfahrensbezogener und altersgemäßer Vorkehrungen im Justizbereich und die Kosten, die Menschen mit Behinderungen entstehen, wenn sie selbst für Vorkehrungen und Unterstützung sorgen müssen, um eine wirksame Beteiligung an Gerichtsverfahren zu ermöglichen;
(b) das mangelnde Verständnis von Angehörigen der Rechtsberufe im Hinblick auf den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz;
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, in enger Konsultation und unter aktiver Mitwirkung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen eine nationale Strategie für eine behindertengerechte Justiz zu entwickeln, um
a) die Verfahrensregeln im Straf-, Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrecht dahingehend zu ändern, dass Menschen mit Behinderungen in allen Verfahren kostenlos verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen bereitgestellt werden;
b) eine angemessene Schulung der in der Rechtspflege tätigen Personen, einschließlich der Richterschaft, der Polizei und des Justizvollzugspersonals, in den Normen und Grundsätzen des Übereinkommens sicherzustellen, um den Zugang zur Justiz zu gewährleisten;
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz (Art. 28)
63. Der Ausschuss ist besorgt über
a) das höhere Armutsrisiko für Menschen mit Behinderungen, das Fehlen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut von Menschen mit Behinderungen sowie den Mangel an regelmäßigen Forschungsberichten/Studien zur Erforschung und Untersuchung der systemischen Ursachen der Intersektion von Armut und Behinderung, die eine angemessene Informationsgrundlage für die staatliche Politik und Planung sein können.
Darüber hinaus wird aufgegeben, auch die Betroffenen an den Tisch zu holen und nicht nur Verbände (in deren Augen lediglich die fehlende Barrierefreiheit, das fehlende inklusive Schulsystem und die Werkstattarbeit zu monieren sind). Man darf aber davon ausgehen, dass dies verhindert wird und unangenehme Wahrheiten nicht abgebildet werden. Es gibt kein Problembewusstsein und kein Verbesserungsinteresse. Entgegen offizieller Inklusionstiraden ist die Praxis eiskalt behindertenfeindlich.
Es ist wirklich erstaunlich mit welchen Mühen Behörden und Justiz im vorliegenden Fall zu verhindern versuchen, dass eine behinderte Person sich aus der Sozialhilfe erbt. Da es alle sind und nicht nur eine Behörde ist davon auszugehen, dass dies systemisch ist. Dafür sprechen auch die Studien, die Diskriminierung von Armen in Justiz und Behörden belegen. Dies darf auch gerne zur Lasten der Steuerzahlerin sein, indem diese die Betroffenen alimentieren müssen, da die Geltendmachung der erbrechtlichen Grundrechte mit viel Aufwand verhindert wird.