Juhu Jubiläum: Fünf Jahre Schikane am Sozialamt Pankow


Streng antirassistisch- aber geeint in Behindertenfeindlichkeit: nach 5 Jahren Dauerschikane des Asozialamts Pankow unter grünlinker Leitung und Untätigkeit der SPD Sozialsenatorin wurde der schnelle Klageweg zur Einhaltung der UN-Behindertenkonvention (soziales Existenzminimum ist zu gewährleisten) zur internationalen Gemeinschaft über den BMAS beschritten. Offenbar mag das Land Berlin diese, immerhin Bundesgesetz, nicht einhalten. Augenscheinlich sind die schönen parteipolitischen Bekenntnisse zu Behinderten, die vielen Antidiskriminierungsstellen, wirkungslos.

„Der Behindertenrechtsausschuss ist besorgt über den Mangel an Anerkennung in Politik, Staat, Recht, Gesellschaft „ heisst es in „Abschliessende Bemerkungen des kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht über Deutschland“, 2023, (https://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00137622D1725608806.pdf). Ich persönlich denke, dass Mitglieder und Vertreter sämtlicher Altparteien inoffiziell extrem behindertenfeindlich sind und direkt selber als Faschisten bezeichnet werden können. Während selbige gegen Faschisten auf der Strasse aufrufen, sind die im Amt völlig in Ordnung.

Man kann also sagen, dass das mit Steuermitteln migrierte CDU Mitglied auch von dem behördlichen Umfeld der vom erbrechtlichen Betrug betroffenen Behinderten und Unbemittelten quasi Amtshilfe erhält, denn die Betroffene wird nicht darin unterstützt sich aus der Sozialhilfe herauszuerben, sondern sie wird durch dauerhaftes Aushungern und Ausfrieren geschwächt. Man kann Migrierten nur empfehlen, sich an Vulnerable heranzumachen (auch Hiesige sollten nicht so zurückhaltend sein und erbrechtlich nicht nur um Anteile, sondern alles betrügen)- die bürgerlichen Parteien, wozu auch die Linke gehört, hassen Behinderte. Einziges Werbekriterium: „Antirassismus“ und Aufrufe zum Kampf gegen „Extremismus“. Schikanen gegen Behinderte fallen darunter ja nicht. Die öffentlichen Bekenntnisse zu Behinderten wird durch das Verhalten im Amt konterkariert.

Verhalten das Sozialamts Pankow unter Leitung der PdL:
U.A. mehrfach unbegründete Einstellung Sozialhilfe; Herausnahme Heizkosten (Gas), wie wohl diese vorlagen; Zahlung der Brennstoffbeihilfe (Kohlen) muss jedes Jahr erklagt werden; Abzug von Guthaben, dreimal höher als bestehend, über fast ein Jahr.
Nachdem gebeten wurde diese Schikane einzustellen, weil nicht im Regelsatz eingestellte Kosten zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche nötig sind und ein ärztliches Attest eingereicht wurde, das erklärt dass die ständige Unterdeckung gesundheitsschädlich ist, wurde darauf sofort über 4 Monate ein Guthaben abgezogen, das gar nicht besteht und regelmässig weniger als im Bescheid ausgewiesen bezahlt – offenbar sollte sich nicht aus der Sozialhilfe herausgeerbt werden und ein Gesundheitsschaden entstehen;
Zahlungen aus dem Mietsverhältnis wurden einfach geändert, obwohl bekannt, dass höhere Bk bezahlt werden und anfallen, Bk Nachzahlungen nicht übernommen, Mieterhöhung nicht übernommen- ohne z.B. offiziell Kostensenkungsverfahren einzuleiten- wiewohl die Miete aktuell auch nur 315 € beträgt; Hingegen Kosten aus Haftpflicht- und Hausratsversicherung nie eingerechnet werden.

Jedes Jahr wurde ca. 1 Monat Regelsatz zu wenig gezahlt, plus die Monate wo gar nicht gezahlt wurde. Aktuell sind über 1500€ offen, weil ich zu krank war, um mich überhaupt gerichtlich wehren zu können. Nun werden die Gerichtsverfahren hinausgezögert, um möglichst spät zahlen zu müssen. Ich bin gesundheitlich ziemlich am Ende, zu der schweren genetischen Grunderkrankung, zeigt sich auch die unzureichende Ernährung in Organproblemen und im Blutbild. Dazu kommen knapp 1000€ bewilligter aber nicht gezahlter Mehrbedarfe und noch mal ca. 1500€ an Zahlungen, die das Jobcenter übernommen hätte, aber wo rückwirkend leider das Sozialamt nicht übernehmen möchte, obwohl sie genauso verpflichtet sind. Letzteres ist schon am SG, das andere auch nur hatten die Richter gleichfalls versucht Zahlung zu verhindern, indem mir einfach kein Anwalt zur Durchsetzung gestellt wurde, wiewohl bei Behinderten und Gesundheitssachen laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Anwalt gestellt werden muss. Das Verfahren gegen das Jobcenter, wo das Sozialamt nun Gegner ist, wollte der Richter eigentlich dieses Jahr entscheiden. Ich musste meine Anwältin mitteilen lassen, wegen dem Kampf um ein faires erbrechtliches Verfahren, dieses Jahr die fehlenden Unterlagen, nämlich die monatlichen Belege und einen aktualisieren Vergleich zwischen nicht vertragenem Lebensmittel und Ersatz nicht vorlegen zu können. Es lagen nur vor, positives Gutachten und Entscheidung eines Richters aus einem anderen Verfahren und die Massgaben des Deutschen Vereins zur Ernährung zu meinen Gunsten, vom Sozialamt Pankow wurde begründungslos widersprochen. Es geht halt einfach darum, die Zahlung so lange wie möglich zu verweigern. Vielleicht stirbt der Behinderte ja oder wird zu krank, um seine Ansprüche durchzukämpfen oder er wurde in die Obdachlosigkeit getrieben.

Es ergehen nur noch eingegrenzt Bescheide, sachlich und rechtlich wird hier die Basis für Missbrauch durch Intransparenz geschaffen; der Behinderte soll nicht merken, dass er auch den Zahlungen, die ohne Bescheid ergingen, widersprechen muss. Es wird auch regelmässig vor Gericht behauptet, man wisse nicht, was gezahlt worden sei, dabei hat das Sozialamt eine Verwaltungssoftware und weiss selbstverständlich, was überwiesen wurde.

Selbst zuerkannte Mehrbedarfe werden aber nur teilweise gezahlt; Bei diesen Mehrbedarfen wird ohne Begründung weniger anerkannt, als in den Richtlinien des Deutschen Vereins.

Bei Eilverfahren am SG wird erklärt, da gesunde Personen mit Sanktionen auch mit 30 Prozent weniger zurecht kommen (bis zu 6 Monate, mit Möglichkeit Anhörung, Widerspruch, Aufhebung durch Nachkommen), kommen auch Behinderte mit weniger zurecht (dauerhaft, ohne Möglichkeit Anhörung, Aufhebung)- dabei hat das BVerfG gar nicht geprüft, ob auch Schwerkranke ohne Sanktion dauerhaft mit weniger zurecht kommen, hier sollte eine Möglichkeit eröffnet werden, Behinderte dauerhaft zu diskriminieren. Es spricht Bände über die geistige-moralische Verfassung des Sozialamts Pankow, Behinderte mit Sanktionierten gleichzusetzen. Einziges Vergehen vorliegend: Gendefekt von Geburt an! Wer behindert ist, muss bestraft werden. Also ganz wie im Deutschfaschismus des letzten Jahrhunderts. Augenscheinlich noch im Sozialamt unter grünlinker Leitung verwurzelt. 

Es soll das Pflegegeld zum Lebensunterhalt eingesetzt werden, das Pflegegeld ist rechtlich nicht dafür vorgesehen, auch würde es Behinderte in der Sozialhilfe diskriminieren, die es für Lebenshaltung zweckentfremden müssten und auf Pflege verzichten, hingegen Behinderte die nicht in Sozialhilfe sind dies nicht tun müssten. Dieses Argument kommt erst seit 2026 nicht mehr, als ich Klage auf dem Antidiskriminierungsgesetz beantragte. Wie üblich aber versucht der Richter generell eine Klage gegen eine Behörde zu verhindern.

Wiewohl sozialrechtlich bei der Berechnung sind enge Grenzen gesetzt und das Existenzminimum korrekt berechnet werden muss, hat das der Gegner, das Sozialamt Pankow unter Leitung der PdL Probleme Unbemittelten, insbesondere bei Behinderten, wie Fall zeigt, diese angemessen zu behandeln. Damit werden Grundrechte und auch die UN-BRK verletzt.

Richtig ist dass es sich bei den Täterinnen um Sachbearbeiterin Bräuker und Justitiarin Jost handelt. Jedoch werden diese von den oben abgebildeten Personen in deren Leitungsfunktion gedeckt und so auch ermutigt, fortzufahren. Vielleicht findet man das ja auch schick oder ist einfach an Amtspflichten desinteressiert. Wie auch immer, wer Faschismus im Amt deckt, ist selber Faschist.

Leider zeigte sich die Leitung unter der PdL, Krössin völlig ungerührt.
3 Schreiben seit 2024 (anbei Anschreiben an die Leitung) wurden nicht beantwortet und die Schikane nahm ihren Fortgang. Auch blieb man völlig ungerührt als 2024 ein ärztliches Attest auf die negativen Folgen der ständigen Unterdeckung verwies und ich erklärte, dass ich hohe Sachkosten zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche habe, die nicht im Regelsatz eingestellt sind.

Auch die PdL Berlin reagierte nur mit einer Leermail auf meine Beschwerde zum Fortgang (siehe eidesstattliche Erklärung anbei).

Schon die Leitung unter der Grünen, Dr. Koch, hatte Probleme, Behinderten die Gesetzeslage zuzugestehen.
Während diese auf der webseite des Sozialamts Pankow die Existenzsicherungsleistungsbeziehenden zur Solidarität mit der Ukraine ermahnte, mir, als Juristin, zuvor nicht einmal die Gesetzeslage vergönnte.

Bei meinem Erstantrag machte ich bei Darlehen wegen Erstrentenlücke geltend, dass dieses nicht abzuziehen ist, weil ich wegen seltener genetischer Erkrankung ungedeckte Mehrbedarfe habe. Am 20.11.21 lehnte diese den Widerspruch ab. Und das Darlehen wurde weiter abgezogen. Richtig ist aber, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 86a Abs. 3 GG). Dies wurde dann, aber eben erst dann, mit der Klage, erreicht.

Dies habe ich auch auf meiner webseite, wo ich die mangelhafte Umsetzung der UN-BRK dokumentiere, auch veröffentlicht: https://germany-disabled-poor-outlawed.de/livelihood-reduced-when-pension-and-welfare-additional-needs-rare-diseasers-not-covered/

https://germany-disabled-poor-outlawed.de/wp-content/uploads/2025/03/Sozamt-Abl-Wispr-Darl.pdf

Selektion an der Rampe des Sozialamts- für Personen aus der Ukraine ein warmes welcome, für Hiesige nicht mal das Gesetz.

Auf meine Beschwerde am SenASGIVA wurde die Ombudsstelle für das LADG eingeschaltet. Mehrmonatig ergingen verschiedene Anfragen an mich. Nach meinen Antworten erfolgte nichts. So dass dieser anstrengende Prozess Schwerkranken nicht zu empfehlen ist.
Schon im Sommer 2023 hatte ich mich auch bei Senatorin des SenASGIVA beschwert, die die Beschwerde an die LADG Ombudsstelle gegeben hatte, worauf diese am 06.07.23 und dann bis zum 09.02.24 nach Unterlagen fragte und diese auch erhielten (siehe anbei Korrespondenz). Aus alldem ist leider nichts erwachsen, sondern die Schikane ging umstandslos weiter.

Ohnehin ist dort zur Situation von Personen mit Seltenen Erkrankungen nichts bekannt, das Erstgespräch in einem anderen Kontext mit der Behindertenverantwortlichen dort, war äußerst unerquicklich (Bericht unter https://germany-disabled-poor-outlawed.de/antidiscrimination-berlin-law-and-judges-exclude-rare-diseaser/).

Ausweislich Geschäftsbericht dort haben Erfolg, Behinderte mit Mihi-Hintergrund, Behinderte mit Gruppenbetroffenheit, hier fehlende Inklusion an Schulen (https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/artikel.1663333.php).

Personen mit schwerer Erkrankung und dazu gehören die Seltenen Erkrankungen, können den zu nichts führenden Aufwand dort gar nicht leisten. „There are over 6000 rare diseases that are chronic, progressive, degenerative, disabling and frequently life threatening.“- schreibt die europäische Organisation für Seltene Erkrankungen (Eurordis, Factsheet„Equity for people with a rare disease” https://download2.rarediseaseday.org/2020/Factsheet_Advocating%20for%20equity.pdf).

Man muss auch sagen, dass die Behindertenvertretungen kein Interesse zeigen. Die Vertreter sind vergleichsweise wohlhabend, in der Arbeitswelt integriert und sehen als Problem nur die fehlenden Dienstleistungen oder Eltern kritisieren die mangelhafte Inklusion. Von der umfassenden Kritik des vorgenannten Staatenprüfverfahren bleibt hier fast nichts (Deutscher Behindertenrat, Parallelbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569).

Die extreme schon faschistische Haltung gegenüber Behinderten in der Praxis durch Parteimitglieder und Parteivertreter, die Verkehrung der UN-BRK ins Gegenteil, werden nicht thematisiert.

Zuletzt 2025, wurde Senatorin für Soziales, Antidiskriminierung u.A. Kiziltepe (SPD) eingeschaltet und ein Normenkontrollverfahren angeregt. Auch hier kam keine Antwort und die Schikanen gingen weiter.
Unbeantwortet auch die Frage, ob Mitarbeiter von Sozialämtern an Schulungen zur UN-BRK teilnehmen. Und sich an diese halten müssen. (Anschreiben an den SenASGIVA)

Daher wurde jetzt der Klageweg gegen den BMAS als Bundesorgan für Sozialrecht und UN-BRK umsetzende Bundesstelle beschritten:
Leider konnten bis dato weder die Amtsleitung noch die Sozialsenatorin (SPD) zu einem Einschreiten bewegt werden, noch hat ein Pkh Verfahren auf Basis des LADG bis zu Tatverhalten zum 31.12.25 dieses Verhalten geändert. Landes- und kommunale Behörden verweigern die Umsetzung der UN-BRK. Und es kann auch nicht sein, dass dies über Jahrzehnte an jeden Fall durch die Instanzen erklagt werden muss, denn die Richterschaft tut idR alles um Ansprüche abzuwenden- zumal von behinderten und schwerkranken Personen.

Da das Sozialamt Pankow auch durch Klage vom 23.07.26 noch durch die Eilverfahren vom 13.08. und 23.09.26 weder die Zahlung nachholt noch die KdU in voller Höhe bezahlt, sich also die unzureichende Existenzsicherung über ein weiteres Jahr erstrecken soll, wo dann spätestens in der Klage vom 23.07.26 ein Urteil ergehen muss und aktuell die seit 5 Jahren währende Unterdeckung fortgesetzt werden soll, wird nun der Klageweg auf das für die Existenzsicherung und UN-BRK verantwortliche Bundesministerium beschritten.

Weswegen jetzt die weiteren Verletzungen gegenüber dem Bund gelten gemacht werden, hier ist das BMAS die für das Sozialrecht verantwortliche Behörden. Bundesorgane haben die UN-BRK unterzeichnet- es kann jetzt nicht sein, dass dieser für die Verletzung dieser und mangelhafte Umsetzung dieser nicht herangezogen werden kann. Dieses ist als Bundesbehörde für die sozialrechtliche Existenzsicherung zuständig, und ist als Teil der Bundesorgane auch für die Umsetzung der UN-BRK zuständig.

Der Bund kann auf Basis des AGG aber bislang nicht erreicht werden.

Über die Unzulässigkeit soll schnell raus aus nationalen Recht, da hierüber keine Umsetzung der UN-BRK zu erreichen ist und dann dem UN-Behindertenrechtsausschuss die Frage vorlegen, ob die BRD Behinderten das Existenzsicherungsrecht garantieren muss bzw. die Rechtsmeinung des Sozialamts Pankow zulässig ist, dass Behinderte Sanktionierten gleichzustellen sind, letztere dürfen bis zu 30 Prozent weniger Existenzsicherung bis zu 6 Monaten erhalten, wobei das Sozialamt Pankow meint, Behinderte sind dauerhaft zu unterdecken. Ein Normenkontrollverfahren hierzu lehnte die die Sozialsenatorin Kiziltepe (SPD) ab.

Klageentwurf zum download

Dass der Bund in Sachen Diskriminierung nicht zu erreichen ist und die kurzen Fristen, wurden bis dato schon moniert (https://verfassungsblog.de/agg-reform/).

Daneben wurde Bundesministerin des BMAS, Bas und auch Bundesministerin Justiz, Dr. Hubig informiert (anbei Anschreiben BMAS BMJ).

Auch spannend dass Schikane offenbar nicht genug Steuergelder und gesundheitliche Folgeschäden bei der gKv kosten kann. Die letzten 2 Jahre schaltete ich eine Anwältin ein, deren Kosten dann das Sozialamt zahlen musste. Die gesundheitlichen Folgekosten werden auch anderen übergeholfen.

Auch für die FDP war es kein Problem, dass das Erbrecht betrugsaffin ist, Vulnerable besonders betroffen sind und Behinderte dann nicht am Familienvermögen teilhaben.
2024 war Justizminister Buschmann von mir darauf aufmerksam gemacht worden. Zurück kam eine bunte Broschüre, wie gut das Erbrecht geregelt ist. Mehr hat man auf Rechtliche Problematisierungen durch die Bürgerin nichts zu sagen (siehe eidesstattliche Erklärung zuvor).

Die Armut der Behinderten wurde dann von der FDP genutzt seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK zu verletzen, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet. Mehr kognitive Dissonanz geht kaum.

Zum Gesetzgebungsverfahren:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VII5/gesetz-6-aenderung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html

Und auch noch Mal der Link zu meiner Darstellung der erbrechtlichen Zusammenhänge:
https://vulnerabel-rechtlos.de/brief-justiz-ministerien-berlin-verletzt-gewaehrleistungspflicht-un-brk-dass-behinderte-erben/

Fazit
Das Nicht- Erben übernimmt das CDU Mitglied, das Sterben die Berliner Grünen, Linke und SPD.

Auch ansonsten pflegt die CDU eine Vulnerablen-feindliche Haltung- man braucht sich nur deren Politik gegen Rentner, gKv Mitglieder, Arme und Behinderte anzusehen. Sodann werden Amt und Staatskasse als Bedienung der eigenen Karriere und Versorgung von sich und Parteifreunden begriffen.

Für Behinderte gibt’s nix zu lachen: Linke, Grüne und SPD- antirassistisch, gegen Rechts, aber behindertenfeindlich im Amt.

In der BRD sind traditioneller Hass auf Arme und Behinderte der „Eliten“ und die heute zelebrierte Buntheit aber nur in limitierten Bereichen fatal. So wird Veränderung verhindert.

Persönlich halte ich alle für im Bundesparlament vertretenen Parteien für antidemokratisch, Rechtsstaatsfeindlich und für Klientelpolitik stehend. Ich selber wähle nur kleine Parteien, die für Frieden und Menschenrechte stehen, aktuelle Probleme und auch die Umwelt im Blick haben oder herrschende Verhältnisse satirisch aufbereiten.

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