Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten.

Offensichtlich müssen Behinderte durch die stete Verweigerung der Richterschaft Sachverhalte, Urkundenbeweise und Rechtsverhalte zur Kenntnis zu nehmen, mehrfach Gebühren zahlen- bis endlich teilweise etwas zur Kenntnis genommen wird. Danach blockieren die Gerichte aber sofort rechtswidrig die Umsetzung daraus. Es muss sich dann mit Hilfe der Justiz wohl doch erbrechtlich betrogen lassen werden. Nur den Rechtsstaat hat man dann kennen gelernt.

Die harte Rechtsverfolgung, wozu mehrere Verfahren durch sämtliche Instanzen nötig war, nötigte zu ständigen Widersprüchen gegen die Gebühren für diese Rechtsmittel bei der Landesjustizkasse. Insgesamt fielen bei der Rechtsdurchsetzung eine Menge Gebühren an, weil jedes Verweigern der Auseinandersetzung mit der Rechtslage durch die Instanzen gezogen werden muss. Nur das Pkh Verfahren ist gebührenfrei, aber nicht der Beschwerdeweg.

Mein Brief an die Landesjustizkasse download

Mit den Schutz- und Gewährleistungspflichten aus der UN-BRK, wiewohl Bundesgesetz, wurde sich richterseits ohnehin nie beschäftigt und hier muss ebenfalls durch die nationalen Instanzen gegangen werden, bevor man den UN-Behindertenrechtsausschuss vorlegen kann. Ich bin daher der Meinung, dass diese Gebühren unrichtig sind, denn die zumindest teilweise Auseinandersetzung mit der Rechtslage musste durch mehrere Verfahren erzwungen werden. Auch finde es ich ein Problem, wenn Behinderte, die meist arm sind, ihre Rechte erst in der UNO erhalten und dabei die nationalen Rechtsmittel-Gebühren tragen müssen.

Offenbar hat die Bundesregierung hat eine internationale Konvention als Bundesgesetz eingeführt, deren Umsetzung von der Richterschaft abgelehnt wird. Diese nimmt aber nicht die Mittel der Normenkontrollklagen in Anspruch um damit offiziell vorzugehen, sondern torpediert den Verfahrensweg der Prozesskostenhilfe und den Verfahrensweg über die Prozesskostenhilfe, die die Behinderten, weil oft unbemittelt, brauchen um die Ansprüche aus dieser Konvention umzusetzen. Mit andere Worten behindertenfreundlich tun und behindertenfeindlich handeln. Wer Behinderte betrügt, ausplündert, missbraucht, zu Tode bringt, ist hier welcome.

Im nächsten Artikel werden die Pkh Bewilligungen und Streitwertbeschlüsse online gestellt, die einen Anspruch von min. 500.000€ ergeben plus die Indexierung daraus und die Werthaltigkeit des einzigen von der Gegnerin angegebene Geschenks, das sie aber mit konstruierten Zahlungen belegt, die nachweislich aber der Erblasser übernommen hatte und die sie als sanierungsfällig suggeriert, wiewohl sie sie hochwertig saniert geschenkt bekommen hat. Sodann wird der Schriftsatz der Gegnerin online gestellt, worin sie Dürftigkeit erklärt. Die Frage ist, ist eine solche Dürftigkeitserklärung gegenüber min. 500.000€ arglistig. Oder muss sich ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied als Auskunftsverpflichtete gar nicht an § 242 BGB, Treu und Glauben, halten? Die Frage und die Ansprüche daraus, hat das LG Berlin allerdings schon rechtswidrig abgeschnitten. Auch dazu wird veröffentlicht. Dies zeigt dass die Gerichte, nachdem man sie zu Bewilligungen für ein faires Verfahren gezwungen hat, dann alles tun, um es zu keinem Hauptverfahren kommen zu lassen. Es ist also empfehlenswert, Behinderte und Arme zu betrügen und damit auch den Steuerzahler auszuplündern. Wer so handelt, kommt an: bei der Justiz und in der Politik.

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