Im Dunkelfeld des Meinungskorridors: gewaltbetroffene Männer und andere vulnerable Gruppen und Täterprofile über die man nicht spricht

Laut der Dunkelfeldstudie erfahren Frauen und Männer etwa gleichviel Gewalt. In de taz ist die Anwältin Christina Clemm skeptisch (https://taz.de/Anwaeltin-zur-Dunkelfeldstudie-Das-Ausmass-der-Gewalt-in-Beziehungen-ist-erschuetternd/!6153546/). Mit dieser hatte ich in vorliegenden Fall Kontakt, als ich ihr sagte, die Täter wäre eine migrantische Frau und das Opfer ein alter weißer Mann, hat sie gleich abgewunken.

Ich hingegen als Feministin sage, auch Männer können Opfer sein. Und das Täterprofil ebenso vielfältig. Es können sogar Täter zu Opfern werden. Die Frage nach Opfer- und Täterschaft ist an Vulnerabilität und den Machtfaktor gekoppelt. Vulnerable Gruppen werden schneller Opfer. Macht begünstigt Täterschaft.

In der in der Gesellschaft geführten Männerdebatte finde ich es zudem merkwürdig, wenn moderne, sensible Männer gefordert werden und dann diese dann aber keine Opfer sein können. Männer sollen ihre Gefühle zeigen, an früher klassischen weiblichen Aufgaben mitwirken, aber Opfer dürfen sie nicht sein- mehr kognitive Dissonanz geht nicht. Meiner Meinung nach ist Stärke Schwäche zeigen, Probleme benennen, zu der Entwicklung der Gesellschaft beitragen, nötige Vibes in der Menschheitsgeschichte setzen. Männern rate ich ihr Recht auf Tränen einzufordern!

Ich halte es auch für ein Problem wenn AnwältInnen nur bestimmte Gruppen vertreten- man mag ja unbenommen einen Schwerpunkt haben, aber ohne auch die andere Seite zu hören, dürfte doch der Blick auf die Gesellschaft eingeengt bleiben. Das selbe Problem übrigens, dass im Erbrecht nur wohlhabende Personen, eine Vertretung finden. Ich hatte mehrere Großkanzleien angefragt, man muss ja nicht ständig für Arme arbeiten- hin und wieder wäre aber gut… (https://vulnerabel-rechtlos.de/trotz-prozesskostenhilfe-kein-anwalt/).

Was das männliche Opfer hier, also den Erblasser, meinen Vater betrifft, so habe ich diesen durchaus auch als Täter in Erinnerung- zum Beispiel mir gegenüber; ich die statt eines Sohnes gewordene und unerwünschte Tochter war der fleischgewordene Widerstand gegen Patriarchat und Religion, gegen Macht und Ausbeutung.

Zudem hatte er ein ausgesprochenes Fassadenverhalten und war der Täterin hörig bis zum Schluss, zog also deren Lügen und lang geplanten erbrechtlichen Betrug an mir durch. Was zu keiner guten Stimmung bei mir führte und ich ihn nicht als Opfer wahrgenommen habe und auch keine Hilfe versucht habe (ohnehin blockierte die Täterin die Türschwelle).

Jetzt kann ich nur Gerechtigkeit fordern, Änderung versuchen durchzusetzen und versuchen zukünftige Opfer zu verhindern. Angenehm ist das nicht, man macht sich keine Vorstellung wie niederträchtig, Akteure eines Systems sind, das von sich behauptet, nicht repressiv zu sein.

Immerhin verweist Clemm darauf, dass häusliche Gewalt ein unterbeleuchtetes Thema ist. Hier findet; gut versteckt vor der Öffentlichkeit, Gewalt gegen Vulnerable statt, nicht nur gegen Kinder, sondern auch gegen Senioren, (siehe Zusammenfassung von zwei Studien unten, seit 2012 werden hier Massnahmen gefordert), nicht nur gegen Frauen, sondern auch gegen Männer, etc..

Gewalt findet sodann durch Personen statt, die meinen, einer überlegenen Klasse anzugehören und aus diesem Duktus heraus.

Die Studie selbst erwähnt die geringe Anzeigenquote. Wer finanzschwach ist, hat gar keine Chance auf eine Rechtsverfolgung. Die Anzeigen werden nämlich nicht verfolgt, sondern eingestellt und rechtliche Hilfe zur weiteren Verfolgung findet man gerade nicht bei Opfervereinen, die ebenfalls stark nach Opfer-, Täter- und Tatprofil selektieren, so dass nur der Gang zum Anwalt oder die Aufgabe bleibt. Es ist müssig, wenn sich die Innenministerin Prien (CDU) darüber wundert; ihr müsste eigentlich bekannt sein, wie Justiz funktioniert und wer dagegen etwa unternehmen möchte, muss bei dieser anfangen. Aber wahrscheinlich ist, diese Studie verschwindet so schnell in den Schubladen wie alle anderen vor ihr.

Diese Form der Gewalt ist nämlich ganz offiziell Teil der Gewalt, im Umgang mit sog. sozial Schwachen hierzulande.

Der Kampf um die Anerkennung als Opfer kann beispielhaft am Verlauf des Streits um Wiedergutmachung sehen (Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten Opfer zweiter Klasse , Ex-BEZ-Geschäftsführerin Margret Hamm „In eine Reihe mit NS-Tätern möchte ich mich nicht stellen“, Margret Hamm im Gespräch mit Johanna Herzing, 29.08.2019, https://www.deutschlandfunk.de/ex-bez-geschaeftsfuehrerin-margret-hamm-in-eine-reihe-mit-100.html). Erst 2020 erkannte der Deutsche Bundestag die vom Deutschfaschismus bezeichneten „Asoziale“ als Opfer des Nationalsozialismus an (https://www.die-verleugneten.de/). Das selektive Gedenken hängt natürlich daran, dass dieselben Mythen wieder bedient werden, denn für Krisen und Kürzungen braucht es Sündenböcke und dazu eigenen sich Behinderte, Psychisch Erkrankte und Erwerbslose nun einmal am besten.

Wer Opfer ist, ist vielmehr eine Machtfrage und keine des Geschlechts, der Nationalität.

Der Meinungskorridor beschränkt sich jedoch auf die von den Akteuren ausgewählte Opfer. Cui bono?

Wer nicht hinein passt wird beschwiegen und ausgeblendet, dem wird das Opfersein abgesprochen. Nicht umsonst kritisierte die Berichterstatterin der UNO, Irene Khan, die schwindende Meinungsfreiheit in Deutschland (Khan: Schwindende Meinungsfreiheit in BRD, 07.02.2026, https://www.jungewelt.de/artikel/517038.khan-schwindende-meinungsfreiheit-in-brd.html). Dass PolitikerInnen und vornedran der Kanzler Merz (CDU) Meinungsmissliebige anzeigen und so auch die Ermittlungskapazitäten für echte Opfern reduzieren, ist Teil des Problems.

Zur Meinungsfreiheit, gehört auch die Abbildung unterschiedlicher Perspektiven in der Öffentlichkeit.

Link zur Studie: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/02/lesubia.html

Auch viele schwere Erkrankungen, darunter vorliegende, haben erheblichen Einfluss auf die Psyche und machen vulnerabel, siehe:
https://vulnerabel-rechtlos.de/vulnerable-leichte-opfer-komorbiditaeten-kognition-psyche/

Ausweislich weiteren Studien werden Senioren, gebrechliche Personen auch Opfer von Gewalt insbes. im häuslichen Bereich, auch hier gilt insbes. wenn es dabei um deren Vermögen und Einkommen geht.

Die Studie „Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ von Deutsche Hochschule der Polizei und Zoom e.V., 2014, Kap 4.3 Prävention durch Guardians- Entwicklung und Erprobung eines Trainings mit Bankbeschäftigten, S. 388 bis 433 beschäftigt sich mit Vermögensdelikten an vulnerablen Personen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/sicherheitspotenziale-im-hoeheren-lebensalter-96114).

Hieraus ergibt sich alte (und schwerkranke) Personen sind besonders vulnerabel. Gleichzeitig findet sich bei diesen noch wesentliches Vermögen. Weshalb die besonders anfällig sind für Vermögensdelikte. Zu den Tätern gehören auch Personen aus dem Familienkreis. Diese Verbrechen werden sehr schwer aufgedeckt. Die Betroffenen schweigen aus Scham.

 Diesem allgemeinen Trend zu einem Rückgang der Gefährdung mit dem Alter entgegenstehend, gibt es im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität Deliktsfelder, in denen gezielt ältere Menschen als Opfer „angesteuert„ werden. (S. 3 , Kurzfassung, Kriminalitäts- und Gewaltgefährdungen im höheren Lebensalter, Görgen u.A., 2012, https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94188/26fade4c1250f7888ef17b68f2437673/kriminalitaets-und-gewalterfahrungen-aelterer-data.pdf).

Hochvulnerable sind schlecht erreichbar und können sich schlechter schützen und wehren.

Das – insgesamt wenig dramatische – Bild der Opferwerdung im höheren Lebensalter muss auch nach Einbeziehung der Daten dieser großen Dunkelfeldbefragung insofern unvollständig bleiben, als einige besonders verletzbare Teilpopulationen der älteren Generation über derartige standardisierte Surveys kaum erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere pflegebedürftige alte Menschen.
(S. 8,, Kurzfassung, Kriminalitäts- und Gewaltgefährdungen im höheren Lebensalter, Görgen u.A., 2012).

Häusliche Gewalt im Alter
Gleichwohl kommt Gewalt auch im höheren und hohen Alter vor und betrifft Personen, die sich gegen Viktimisierungen vielfach schlechter zur Wehr setzen bzw. davor schützen können als Jüngere. (S. 37, Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse einer Studie zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Görgen, 2012).

Unter den Fallgestaltungen auch: Ausnutzung, Schädigung, Quälerei und materielle Bereicherung.

Strafrechtlich von besonderer Bedeutung sind jene Fälle, in denen das Handeln des Täters nicht nur situativ, sondern auch darüber hinaus von dem Bestreben geleitet ist, die pflegebedürftige Person zu schädigen, ihr Schmerzen zuzufügen, sie in ihrer Würde, ihrer Identität, ihrem Selbstwertgefühl zu beeinträchtigen oder sich auf ihre Kosten zu bereichern. Die konkreten Fallgestaltungen sind hier sehr unterschiedlich.
(S. 9, Kurzfassung, Kriminalitäts- und Gewaltgefährdungen im höheren Lebensalter, Görgen u.A., 2009).

Das Konzept „Misshandlung und Vernachlässigung in der häuslichen Pflege“ bezeichnet Handlungen wie Unterlassungen auf unterschiedlichen Ebenen (physisch, psychisch etc.). Es umfasst sowohl das Verhalten einer oder eines „normalerweise“ fürsorglich agierenden pflegenden Angehörigen, die oder der in einer extremen Belastungssituation mit verbaler Aggression gegenüber seinem pflegebedürftigen Familienmitglied reagiert, als auch das Handeln desjenigen, der die Hilf- und Wehrlosigkeit einer pflegebedürftigen Person gezielt ausnutzt, um diese physisch oder psychisch zu quälen, sexuell zu missbrauchen oder sich auf ihre Kosten materiell zu bereichern. (S. 38, Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse einer Studie zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Görgen, 2012).

Je gebrechlicher, desto vulnerabler.

Hohes Lebensalter, Krankheit, Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit gehen tendenziell mit erhöhter Anfälligkeit gegenüber etwaigen Viktimisierungsversuchen einher, ferner mit einer reduzierten Fähigkeit, im Falle der Opferwerdung Anzeige zu erstatten oder sich in anderer Weise selbst um Hilfe und Abhilfe zu bemühen. Da hochaltrige und pflegebedürftige Menschen außerdem eher selten in große sozialwissenschaftliche Bevölkerungsbefragungen einbezogen werden, ist davon auszugehen, dass sowohl die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik, Anm Verf) als auch einschlägige Studien die realen Viktimisierungsrisiken in dieser Lebensphase nur sehr beschränkt abbilden können. Abbildung 7 stellt die Zusammenhänge schematisch dar (je höher Gebrechlichkeit, Pflegebedürftigkeit, desto höher die Verletzbarkeit, desto höher Risiko, Taterfolg, gravierende Tatfolgen, desto höher Dunkelfeld, desto niedriger Anzeigefähigkeit, Befragbarkeit, Repräsentation in Befragungen; Anm Verf)) (S. 11, Kurzfassung, Kriminalitäts- und Gewaltgefährdungen im höheren Lebensalter, Görgen u.A., 2012).

Die Empfehlungen wurden allerdings nicht umgesetzt oder initiiert: soziale Kontrollen finden nicht statt, Hilfsangebote richten sich explizit nicht an (ältere) Männer.

Erforderlich in diesem Bereich sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Schulung, die darauf abzielen, die Existenz des Problemfeldes zu verdeutlichen und insbesondere bei Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen, dem großen Bereich psychosozialer Professionen sowie bei Instanzen der formellen Sozialkontrolle Problembewusstsein, Problemwissen und Kompetenzen im Umgang mit einschlägigen Fällen zu verbessern. Beratungs- und Hilfeangebote für ältere Opfer häuslicher Gewalt sollten – im Hinblick auf spezifische Bedingungen der Hilfesuche und Hilfeinanspruchnahme in dieser Opfergruppe – niedrigschwellig ausgerichtet sein, die Möglichkeiten proaktiver und zugehender Arbeitsweisen prüfen und mit Veränderungskonzepten und fallbezogenen Zielvorstellungen arbeiten, welche der besonderen Situation älterer Opfer angepasst sind. Angebote und Interventionskonzepte für Fälle häuslicher Gewalt sollten gezielt auch für ältere Opfer geöffnet werden. Zusätzlich könnte die bestehende Infrastruktur für Frauen und Kinder als Opfer von Nahraumgewalt um spezifische Angebote für ältere Männer ergänzt werden. (S. 38 ff., Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse einer Studie zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Görgen, 2012).

Von der Politik wurden bis dato, also nach mithin gesamt 20 Jahren, keine Massnahmen ergriffen.

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