Zum Jahresende hatte ich einen Anwalt gefunden, der zumindest bereit war, die Stufenklage einzureichen. Deutlich wurde erklärt, dass diese auf den zwei Prozesskostenhilfebewilligungen in derselben Sache beruht. Das Landgericht Berlin II lehnte es jedoch ab, dem Gegner zustellen, womit die Klage nicht rechtsanhängig ist. Richterin Schad akzeptierte nur die Pkh Anträge aus dem zweiten Pkh Verfahren und beschwieg die erste Pkh Bewilligung, wiewohl ihr diese bekannt war- ohne die beiden Bewilligungen funktioniert die Stufenklage auch nicht, diese war ja auch in den beiden Pkh Verfahren beantragt worden.
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Schon am 09.02.26 war Prozesskostenhilfe (Pkh) für Gehörsrüge und Erinnerung beantragt worden, da das Gericht nicht gehört hat, dass die Klage auf zwei Pkh Bewilligungen beruht, die Klage auch nur mit den 2 Pkh Bewilligungen funktioniert (erste über Stufenklage, zweite übe Ergänzung erbrechtliche Auskunft um wesentliche nicht angegebene Geschenke und Wertermittlungen). download Pkh Antrag für Rüge
Am 05.03.26 erging dazu ein Schreiben des Gerichts mit dem Hinweis, dass das Schreiben des Gerichts, die Klage nicht zustellen und auch keinen Streitwertbeschluss erstellen zu können, ja kein Beschluss sei.
Am 11.04.26 verwies ich darauf, dass wegen schwerer akuter Komplikation bei schwerer Grunderkrankung (https://vulnerabel-rechtlos.de/ungleichheit-macht-krank-mcas-trigger-stress-folge-glaukom/) erst jetzt antworten kann und fragte auch nach dem Streitwertbeschluss, der ja seit dem 17.02.26 nicht ergeht. download Schreiben vom 11.04.26
Da dieser weiterhin nicht erging, reichte ich am 05.05.26 Pkh Antrag auf einstweilige Verfügung ein. download Pkh Antrag einstweilige Verfügung
Auch stellte ich am 11.05.26 dazu Verzögerungsrüge. download Verzögerungsrüge
Ohne Streitwertbeschluss, kann ich weder Gebühren einzahlen und die Klage zustellen lassen, noch Gehörsrüge, Beschwerde etc. erheben.
Gleichfalls am 11.05.26 stellte ich erneut einen Pkh Antrag und zwar noch einmal über den im Beschwerdeverfahren Az. 51 O 171/25 (https://vulnerabel-rechtlos.de/2-pkh-verfahren-wegen-urkunden-uebergangen-auskunft-geschenke-bewilligt-aber-nicht-verschwundes-vermoegen-einkommen/) anhängigen Sachverhalt, dass erhebliches Geldvermögen urkundennachweislich zu Lebzeiten des Erblasser vorhanden war, dass auch sein erhebliches Renteneinkommen bis zu dessen Tod urkundennachweislich gezahlt wurde, aber gleichfalls schon 8 Jahre vor Tod verschwand, da der Erblasser nach Auskunft der Gegnerin ab Februar 2012 kein Konto mehr hatte, also Geldvermögen und Rente an jemand verschenk wurden- augenscheinlich die erbrechtliche Gegnerin. download Pkh Antrag vom 11.05.26
Sachverhalt
Das ist insofern absurd, dass man gehalten ist, insbesondere bei Prozesskostenhilfe möglichst alle Ansprüche aus einer Sache in derselben Klage geltend zu machen. Die Stufenklage (die 3 Stufen Auskunft, Abgabe Eidesstattliche Versicherung, Zahlungsstufe) ohnehin eine Klagehäufung ist und die erbrechtliche Stufenklage auch nur mit beiden Pkh Bewilligungen funktioniert.
Wenn man sich ansieht, wie mühsam und mit wie vielen Rechtsverletzungen die Pkh Bewilligungen erstritten werden mussten und nun zur Kenntnis nehmen muss, dass diese gar nicht geltend gemacht werden sollen, muss man daraus schliessen, dass es zu keiner Klage, also keinem ordentlichen Verfahren (das Prozesskostenhilfeverfahren ist nur ein vorgeschaltetes Verfahren) soll.
Es scheint ein Problem zu sein, wenn sich eine behinderte Sozialhilfeempfängerin nicht erbrechtlich betrügen lassen will anstatt standesgemäß Sozialhilfe zu beziehen! Und tatsächlich so dreist ist, von einer erbrechtlichen Betrügerin und mit Steuermitteln migriertem CDU MItglied Pflichtteilsansprüche haben will anstatt sich mit dem geerbten Gendefekt zu bescheiden,
Wie auch immer dagegen wurde für Gehörsrüge und Gegenvorstellung wiederum Prozesskostenhilfe beantragt, mit folgender Begründung:
Kurzfassung und Inhaltsverzeichnis