Nachdem nach dem ersten Prozesskostenhilfe Verfahren klar war, dass die Berliner Gerichte kein Interesse daran haben, dass ich ein faires Verfahren erhalte, um Pflichtteilsansprüche durchsetzen, mich also aus der Sozialhilfe herauserben kann und gleichzeitig der Landesrechnungshof ankündigte, dass Berlin die Pleite bevorsteht
(Presseerklärung vom 21.03.24: Berliner Finanzen bald nicht mehr tragfähig sind, wenn das Ausgabenniveau weiter so bleibt), habe ich diesen angeschrieben und gefragt, wie das sein kann, dass ich statt Pflichtteilsansprüche durchsetzen zu können, dauerhaft Sozialhilfe beziehen soll:
mein Schreiben an den Landesrechnungshof vom 08.04.23, gekürzt und meine eidesstattliche Versicherung zu den vorgelegten Beweisen, sowie Dienstaufsichtsbeschwerde, die beigelegte Rechtsliteratur war:
Erbe muss Belege vorlegen
u.a. bei erheblichem verschwundenen Vermögen, Einkommen (Rösler in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 6. Auflage 2024, § 26 Pflichtteil, Rn 1491, hier OLG Frankfurt NJW-RR1993,1483,1485).
Der Landesrechnungshof hat am 31.05. erklärt, nachzufragen und hat das wohl auch getan.
Ich musste diesen auch noch mal bitten gegenüber dem Sozialamt Pankow tätig zu werden, weil ich hier über Unterdeckungen des Existenzminimums schikaniert werde und gleichzeitig die Ausgaben zur Durchsetzung des erbrechtlichen Anspruchs erbringen muss, die gar nicht im Regelsatz eingestellt sind, siehe https://vulnerabel-rechtlos.de/wetten-linkes-sozialamt-pankow-versuch-erbrecht-durchsetzen-zu-verhindern
Hier bekam ich dann ein Schreiben von Sachbearbeiterin Bräuker- sie entscheide. Offensichtlich aber ohne an die Normen im Existenzsicherungsrecht gebunden zu sein!