Auch in 2026 ad hoc eingestellte Sozialhilfe von November bis Mitte Dezember und insgesamt wieder einen Regelsatz zu wenig gezahlt. Fazit: behinderte Sozialhilfeempfänger sind zum Schikanieren da. Insbesondere wenn diese sich wehren.
Angekündigt war im November eine Teileinstellung, die dann entgegen dem eigenen Ermessen ganz exekutiert wurde. Begründet hat Sachbearbeiterin Bräuker damit, dass die keine Unterlagen über einen „Rentenzuschlag“ vorgelegt wurden. Tatsächlich ist mir wegen all dem erbrechtlichen Stress entgangen, dass ein Erwerbsminderungsrentenzuschlag in Höhe von ca. 5€ seit August gezahlt wird, weil hierüber bis dato keine Mitteilung der DRV ergehen muss und auch keine erging und dieser zusammen mit der EUrente gezahlt wurde, also gerade nicht ersichtlich war, dass es sich um zwi Zahlungsansprüche handelte . Sachbearbeiterin Bräuker war dieser Zuschlag aber ohnehin bekannt, denn sie hat diesen in der Leistungsberechnung August eingestellt und wusste auch, dass es hier gar keinen schriftlichen Bescheid der DRV gibt. Selbst als dann Kontenauszüge eingereicht wurden, wurde entgegen der Ankündigung dann die Sozialhilfe zu zahlen, nicht gezahlt. Im übrigen auch nicht für Dezember. Erst am 18.12. wurde die Zahlung der Sozialhilfe nachgeholt, nachdem meine Behindertenrechtsanwältin am Sozialgericht Eilklage erhoben hatte.
Nachweis: Eilantrag meiner Behindertenrechtsanwältin vom 08.12.25
Diese Zahlung aber gleich mit der nächsten Schikane verbunden, indem die Heizkosten wieder rausgerechnet wurden.
Offensichtlich hatte es nichts gebracht, die Realisierung der Ansprüche vor dem Sozialgericht bis dato zu gewinnen. Wieder waren in 2026 nicht bezahlt worden: Versicherungen, Betriebskostennachzahlung, Mieterhöhung. Zudem wurden einfach 20€ weniger Betriebskosten monatlich übernommen- ohne ein Kostensenkungsverfahren durchzuführen, weil dies nämlich unrechtmässig wäre, da die Miete mit 315€ außerordentlich günstig ist. Insgesamt sind wieder ca. 600€, also etwas über ein monatlicher Regelsatz offen.
Natürlich bin ich auch diesmal nicht verhungert und habe auch mein Wohnung nicht verloren- denn die knapp 425€ Rente zu der die Sozialhilfe kommt, floss ja und ich habe die Miete errichtet, denn auf der Strasse können Schwerkranke von Anfang an nicht überleben. Sodann hatte ich Geld für die Reise zu FachärztInnen gespart, die in 2026 stattfinden sollte. Aber schon Ende November war Hungern angesagt. Sodann war wegen der gesamten Nichtzahlung von wieder ca. 600€ in 2025 es wieder nicht möglich, die selbst zu zahlende Medikation zu leisten. Dies wird verstärkt durch die hohen Ausgaben im Versuch sich aus der Sozialhilfe herauszuerben. Dazu tritt der enorme Stress, wenn die Existenz nicht gesichert ist; und auch durch die hohe Belastung vor verschlossenem Rechtszugang trotzdem die Durchsetzung der Rechte zu versuchen. Die Folge- ein deutlich verschlechterter Gesundheitszustand.
Dem Sozialamt wurde bereits 2024 ein hausärztliches Attest übergeben, dass feststellt, dass die ständigen Unterdeckungen gesundheitsschädlich sind; eine Berücksichtigung hat dies jedenfalls nicht gefunden. Fazit: behinderte Sozialhilfeempfänger sind zum Schikanieren da. Insbesondere wenn diese sich wehren.
Auch hier ist die UN-BRK nicht erhältlich:
Art. 2
Verbot aller Formen der Diskriminierung
… direkte, indirekte … Verweigerung angemessener Vorkehrungen, strukturelle oder systematische
Art. 4
Allg Verpflichtungen
Achtungspflicht
Aufhebung u Verzicht diskr Praktiken
Schutzpflicht (Massnahmen Antidiskr)
Gewährleistungspflicht
Art. 10, 16, 17
Recht auf Leben und Freiheit von Missbrauch, Gewalt und schädlichen Praktiken in allen Lebensbereichen.