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Betrugsfreundliche BRD: Schwierigkeiten der Beweissicherung trotz öffentlichen Interesses und existenzieller Notlage

Kann ein armer und schwerkranker Mensch überhaupt seine erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen oder muss er sich betrügen lassen und Sozialhilfe dauerhaft beziehen, weil die Politik kein faires Verfahren im Erbrecht will. Zudem unterliegen alle Daten der regelmässigen Vernichtung nach den einzelnen Verordnungen. Versuche der Beweissicherung im Zeitalter, wo zu hohe Sozialkosten moniert werden. Im Steuerrecht gibt es mit § 30 Abs. 5 AO eine Offenlegung der Daten, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Nämlich dann wenn der Staat geschädigt wird. Außerdem kann es über das Geltendmachen einer existenziellen Notlage versucht werden, also, dass man auch die Auskunft unbedingt angewiesen ist (§ 938, 940 ZPO). Leider konnte sich die Richterschaft bis dato nicht dafür erwärmen, dies zu berücksichtigen und ein ordentliches Verfahren, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, das erschwert wird bzw. unmöglich ist, wenn Beweise vernichtet sind.

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