Schlagwort-Archive: Erbunwürdigkeit

Keine Erbunwürdigkeit: Alleinerbin darf als Garantenpflichtige entgegen UN-BRK schutzbefohlenem Erblasser alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen.

Da hier laut Kammergericht damit weder Erbunwürdigkeit noch Testierunfähigkeit vorliegen, ist es völlig unschädlich öffentlich zu informieren, welche ärztlichen Massgaben man unterlassen kann, auch diejenigen die ärztlich dringend geboten waren und deren Nichtbehandlung ausweislich medizinischer Fachliteratur und einer ersten fachlichen Stellungnahme deutlich gesundheitsverschlechternd bis todbefördernd waren, den Erblasser in Testierunfähigkeit trieben und dieser schon aufgrund mehrere schwere neurologischer Erkrankungen, darunter eine seltene, testierunfähig war. Ich, die ebenfalls behinderte Tochter des Erblassers, bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es liegen zudem seit 2009 auch Studien zur finanziellen Ausbeutung und physischen Gewalt gegen Vulnerable auch in der Familie vor (https://vulnerabel-rechtlos.de/im-dunklen-vulnerable-gewaltbetroffene-maenner-und-taeterinnen/)  vor, die zum Handeln auffordern, von der Politik aber konsequent nichts getan wird. Zum umfänglichen erbrechtlichen Betrug an mir, der behinderten Tochter des Erblassers und Sozialhilfeempfängerin durch dessen zweite Ehefrau, Alleinerbin, erbrechtliche Gegnerin und mit Steuermitteln migriertes CDU-Mitglied, nutzte diese den ebenfalls vulnerablen und hochmorbiden Erblasser, indem sie ihn bereits zu dessen Lebzeiten ausplünderte: sie liess sich dessen Immobilie schenken (die sie erbrechtlich mit konstruierten Zahlungen belegt, die sie als zuvor ausweislich Arbeitgeber wenig verdienende Migrantin gar nicht leisten konnte und außerdem Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl sie diese hochwertig saniert erhalten hat), über 1 Mio€ Geschenke des Erblassers an sie (aus dessen Firmengründungen) wurden erst gar nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben. Sodann hatte der Erblasser ab Februar 2012, also über 8 Jahre vor Tod, keinen Zugang mehr zu seinem Geldvermögen, urkundennachweislich über 1, 8 Mio€ und zu seiner hohen Rente, über 1800€ min. mtl. Mehr. Die Bundesrepublik ist damit ein ausgezeichnetes Jagdgebiet für die Ausplünderung und Ausbeutung Vulnerabler.

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75 Jahre Grundgesetz- aber nicht für Arme und Vulnerable

Während die Politik 75 Jahre Grundgesetz feiert, ist dieses für Vulnerable Personen, Arme, Betagte, an Seltenen Krankheiten Erkrankte gar nicht zugänglich. Grundrechte muss man sich leisten und durchsetzen können- Arme und Vulnerable haben daher de facto keine. Dabei wird auch der Rechtsstaat und die Demokratie beschädigt.  Trotz öffentlichem Interesse, existenzieller Notlage und Gruppenbetroffenheit wurde die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt.

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Betrugsfreundliche BRD: Schwierigkeiten der Beweissicherung trotz öffentlichen Interesses und existenzieller Notlage

Kann ein armer und schwerkranker Mensch überhaupt seine erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen oder muss er sich betrügen lassen und Sozialhilfe dauerhaft beziehen, weil die Politik kein faires Verfahren im Erbrecht will. Zudem unterliegen alle Daten der regelmässigen Vernichtung nach den einzelnen Verordnungen. Versuche der Beweissicherung im Zeitalter, wo zu hohe Sozialkosten moniert werden. Im Steuerrecht gibt es mit § 30 Abs. 5 AO eine Offenlegung der Daten, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Nämlich dann wenn der Staat geschädigt wird. Außerdem kann es über das Geltendmachen einer existenziellen Notlage versucht werden, also, dass man auch die Auskunft unbedingt angewiesen ist (§ 938, 940 ZPO). Leider konnte sich die Richterschaft bis dato nicht dafür erwärmen, dies zu berücksichtigen und ein ordentliches Verfahren, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, das erschwert wird bzw. unmöglich ist, wenn Beweise vernichtet sind.

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