Der Fall hat verschiedene rechtliche Aspekte, wie im Titel der Internetseite aufgeführt. Zentral ist die Frage, gibt es einen Schutz vor erbrechtlichem Betrug, sittenwidrigen, erbunwürdigen Verhalten? Also nicht der Wahrheit entsprechend Auskunft zu geben? Um die kompletten Pflichtteilsansprüche zu betrügen? Dem Erblasser schon zu Lebzeiten alles abzunehmen? Ihn dann nicht angemessen zu versorgen? Diesen in einer Zwangslage zu eigenen Gunsten testieren zu lassen? Gibt es einen Schutz für Schwerkranke, an Seltenen Erkrankungen Erkrankte und Betagte? An den Berliner erbrechtlich befassten Kammern hat diesen Schutz im Prozesskostenhilfe-Verfahren negativ beantwortet. Arme haben damit ihre erbrechtlichen, aber auch ihre Grundrechte auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz abgegeben. Sie müssen sich erbrechtlich betrügen lassen, wenn, wie hier eine migrierte Person das deutsche Rechtssystem nicht akzeptieren mag und vor Berliner Gerichten damit Erfolg hat. Vorliegend werden auch Staatskasse und Steuerzahlerin empfindlich geschädigt, denn es bedeutet, dass die schwerbehinderte Tochter dauerhaft in die Sozialhilfe abgeschoben werden darf.
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