Praktisch ist bis dato kein Schutz Betagter und Schwerkranker erhältlich. Der Erblasser hatte in den Ehejahren alles an die spätere Alleinerbin abgegeben, zuletzt über 8 Jahre vor seinem Tod, ab Februar 2012 hatte er keinen Zugriff auf sein hohes Renteneinkommen mehr, das augenscheinlich der Alleinerbin zufloss. Vor Unterschreiben des von der Alleinerbin aufgesetzten ehegemeinsamen Testaments, das aber nur den Erblasser bindet, hatte er auch seine noch behaltenen Rechte auf der Alleinerbin schon zuvor geschenkten Immobilie gelöscht. Obwohl der Erblasser seit 2001 wegen schwerer neurologischer Beschwerden deutschlandweit nach einer Diagnose suchte und auch verschiedene schwere Diagnosen, darunter Parkinson erhalten hatte, verschlechterte sich die Symptomatik trotz Parkinson-Medikation. Da er privat krankenversichert war, war er auf die Alleinerbin angewiesen, die ja seine Rente vereinnahmt und sein Geldvermögen abgenommen hatte- diese kümmerte sich nicht um mein Angebot, über eine schwere Erbkrankheit in der Familie aufzuklären und kam auch den dringenden Empfehlungen der ÄrztInnen der Charité nicht nach.