Schlagwort-Archive: Prozesskostenhilfe

Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden

Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

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Trotz Prozesskostenhilfe hat man Schwierigkeiten überhaupt eine anwaltliche Vertretung zu finden

Sodann finden Arme und Behinderte auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Pkh) zumindest bei komplexen Verfahren kaum eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies hat verschiedene Ursachen. Zunächst ist diese gedeckelt, die gesetzlichen Gebühren gibt es erst am Ende des Verfahren.

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Rechtsgrundlagen zum FALL

Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

1. Warum ist die Auskunftsstufe wichtig?
2. aktuelle Rechtslage: bei hohem verschwundenen Vermögen und Einkommen sind Belege vorzulegen, fehlen wesentliche Teile des Nachlasses, ist die Auskunft zu vervollständigen. Noch nicht entschieden: wie bei angekündigtem und augenscheinlich auch durchgeführten Betrug zu verfahren ist?

3. Rechtseinheitlichkeit, Rechtfortbildung
4. Grundlagen Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Gehör
5. Beweissicherung, effektiver Rechtsschutz, öffentliches Interesse, existenzielle Notlage,
6. Grundrechte (prozessual, materiell)

7. Weitere wichtige Rechtsfragen und Literatur

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Geringe Kosten bei Prozesskostenhilfe, trotzdem Ablehnung und Parteilichkeit statt fairem Verfahren bislang

Ohnehin sind die Verfahrenskosten bei Prozesskostenhilfe (Pkh) niederschwellig. Leider war bislang kein faires Verfahren erhältlich. Berücksichtigt wurden ausschliesslich die Behauptungen der Gegnerin, so unsinnig diese auch waren.

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