Sodann finden Arme und Behinderte auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Pkh) zumindest bei komplexen Verfahren kaum eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies hat verschiedene Ursachen. Zunächst ist diese gedeckelt, die gesetzlichen Gebühren gibt es erst am Ende des Verfahren.
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Geringe Kosten bei Prozesskostenhilfe, trotzdem Ablehnung und Parteilichkeit statt fairem Verfahren bislang
Ohnehin sind die Verfahrenskosten bei Prozesskostenhilfe (Pkh) niederschwellig. Leider war bislang kein faires Verfahren erhältlich. Berücksichtigt wurden ausschliesslich die Behauptungen der Gegnerin, so unsinnig diese auch waren.
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