Der Nachlass wird jedoch mit dürftig angegeben, das einzige in der erbrechtlichen Auskunft angegebene Geschenk, da nicht versteckbar, weil mir bekannt, mit konstruierten Zahlungen belegt, Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl diese hochwertig saniert verschenkt wurde. Damit wurde nicht nur ich erbrechtlich betrogen, sondern augenscheinlich auch das Finanzamt, denn der Wert des Geschenks wurde erheblich heruntergerechnet.
Kann diese Immobilie wertlos sein- wie die erbrechtliche Gegnerin suggeriert? weiterlesen