Dies führte dazu, dass medizinisch dringend gebotene Massnahmen nicht ergriffen wurden und sich die gesundheitliche Situation des Erblassers ausweislich den Befunden, eingereicht ab K 112, schon lange schlecht, weiterhin verschlechterte und letztendlich zu dessen Tod erheblich beschleunigte und eine sehr schlechte Lebensqualität in dieser Zeit zur Folge hatte.
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