Da hier laut Kammergericht damit weder Erbunwürdigkeit noch Testierunfähigkeit vorliegen, ist es völlig unschädlich öffentlich zu informieren, welche ärztlichen Massgaben man unterlassen kann, auch diejenigen die ärztlich dringend geboten waren und deren Nichtbehandlung ausweislich medizinischer Fachliteratur und einer ersten fachlichen Stellungnahme deutlich gesundheitsverschlechternd bis todbefördernd waren, den Erblasser in Testierunfähigkeit trieben und dieser schon aufgrund mehrere schwere neurologischer Erkrankungen, darunter eine seltene, testierunfähig war. Ich, die ebenfalls behinderte Tochter des Erblassers, bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es liegen zudem seit 2009 auch Studien zur finanziellen Ausbeutung und physischen Gewalt gegen Vulnerable auch in der Familie vor (https://vulnerabel-rechtlos.de/im-dunklen-vulnerable-gewaltbetroffene-maenner-und-taeterinnen/) vor, die zum Handeln auffordern, von der Politik aber konsequent nichts getan wird. Zum umfänglichen erbrechtlichen Betrug an mir, der behinderten Tochter des Erblassers und Sozialhilfeempfängerin durch dessen zweite Ehefrau, Alleinerbin, erbrechtliche Gegnerin und mit Steuermitteln migriertes CDU-Mitglied, nutzte diese den ebenfalls vulnerablen und hochmorbiden Erblasser, indem sie ihn bereits zu dessen Lebzeiten ausplünderte: sie liess sich dessen Immobilie schenken (die sie erbrechtlich mit konstruierten Zahlungen belegt, die sie als zuvor ausweislich Arbeitgeber wenig verdienende Migrantin gar nicht leisten konnte und außerdem Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl sie diese hochwertig saniert erhalten hat), über 1 Mio€ Geschenke des Erblassers an sie (aus dessen Firmengründungen) wurden erst gar nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben. Sodann hatte der Erblasser ab Februar 2012, also über 8 Jahre vor Tod, keinen Zugang mehr zu seinem Geldvermögen, urkundennachweislich über 1, 8 Mio€ und zu seiner hohen Rente, über 1800€ min. mtl. Mehr. Die Bundesrepublik ist damit ein ausgezeichnetes Jagdgebiet für die Ausplünderung und Ausbeutung Vulnerabler.
Keine Erbunwürdigkeit: Alleinerbin darf als Garantenpflichtige entgegen UN-BRK schutzbefohlenem Erblasser alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen. weiterlesenSchlagwortarchiv: Testierfreiheit
Keine Testierfreiheit und Verantwortung für Gesundheitssorge
Praktisch ist bis dato kein Schutz Betagter und Schwerkranker erhältlich. Der Erblasser hatte in den Ehejahren alles an die spätere Alleinerbin abgegeben, zuletzt über 8 Jahre vor seinem Tod, ab Februar 2012 hatte er keinen Zugriff auf sein hohes Renteneinkommen mehr, das augenscheinlich der Alleinerbin zufloss. Vor Unterschreiben des von der Alleinerbin aufgesetzten ehegemeinsamen Testaments, das aber nur den Erblasser bindet, hatte er auch seine noch behaltenen Rechte auf der Alleinerbin schon zuvor geschenkten Immobilie gelöscht. Obwohl der Erblasser seit 2001 wegen schwerer neurologischer Beschwerden deutschlandweit nach einer Diagnose suchte und auch verschiedene schwere Diagnosen, darunter Parkinson erhalten hatte, verschlechterte sich die Symptomatik trotz Parkinson-Medikation. Da er privat krankenversichert war, war er auf die Alleinerbin angewiesen, die ja seine Rente vereinnahmt und sein Geldvermögen abgenommen hatte- diese kümmerte sich nicht um mein Angebot, über eine schwere Erbkrankheit in der Familie aufzuklären und kam auch den dringenden Empfehlungen der ÄrztInnen der Charité nicht nach.