Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen.
Gerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention weiterlesen