Schlagwort-Archive: UN-Behindertenrechtskonvention

Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten.

Offensichtlich müssen Behinderte durch die stete Verweigerung der Richterschaft Sachverhalte, Urkundenbeweise und Rechtsverhalte zur Kenntnis zu nehmen, mehrfach Gebühren zahlen- bis endlich teilweise etwas zur Kenntnis genommen wird. Danach blockieren die Gerichte aber sofort rechtswidrig die Umsetzung daraus. Es muss sich dann mit Hilfe der Justiz wohl doch erbrechtlich betrogen lassen werden. Nur den Rechtsstaat hat man dann kennen gelernt.

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Keine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen

Da dies laut Justiz keine Straftaten sind, wenn garantenpflichtige Personen Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht mehr nach ärztlichen Massgaben versorgen (jedenfalls nicht, wenn die Täterin ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied ist), ist es völlig unschädlich hierüber öffentlich zu informieren. Ich bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es ist auch anzunehmen, dass es hier eine Dunkelziffer gibt und daher muss dieser Fall ans Licht. Unbemittelte Behinderte erhalten entgegen UN-BRK gegen keine Hilfen zur Verfolgung von Straftaten in Sachen Eigentum, Gesundheit, Leben, wiewohl die Senatsverwaltung Justiz öffentliche Gelder in die Opferberatung investiert, ohne aber die Auflagen aus der UN-BRK umzusetzen. Diese haben de facto keinen Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe.  Vielmehr setzten Justizbehörden und Gerichte alles daran, den Zugang zum Recht zu verunmöglichen. Zumindest dann- wenn Gegner CDU Mitglieder sind und sich auf Kosten Behinderter bereichert haben.

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Gerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention

Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen. 

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