„Kann ein Krüppel Kanzler werden?“, fragt Roman Baumgartner (CDU)*- er sollte lieber festhalten, dass sich nach dem Stand der Dinge, eine behinderte Sozialhilfeempfängerin vor Gericht von einem mit Steuermitteln migrierten CDU-Mitglied bei mehreren Millionen komplett um Teilhabe am Familienvermögen betrügen lassen muss, Klassenjustiz und Behindertenfeindlichkeit zulasten der Steuerzahler!
Angebot an die Richterschaft der befassten erbrechtlichen Kammern, alternativ das Land Berlin, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zu erheben, da offenbar die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Probleme bereitet und dagegen Einwände bestehen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen anzukündigen, dass bei fortgesetzter Verletzung der UN-BRK (Art. 12 Abs. 5, BRD muss Recht auf Erben gewährleisten) und anderer nationaler Normen in den erbrechtlichen Verfahren, Klage gegen das Land Berlin auf Basis LADG, Amtshaftung zu erheben und auch gegen den Bund, wiewohl wohlweislich das AGG so umgesetzt wurde, dass Bundesbehörden nicht verklagt werden können- es ist aber möglich über Nichtzulassung hier ebenfalls den UN-Behindertenrechtsausschuss zu erreichen- und zwar weil die Bundesregierung seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK verletzt, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet- Armut in der sie von der Legislative, Judikative und auch Exekutive versucht werden zu halten, indem alles getan wird, wie vorliegend, dass sich der erbrechtliche Betrug gegenüber mir, der behinderten Tochter und Sozialhilfebezieherin realisiert anstatt die Gewährleistungspflicht nach Art. 12 Abs 5 UN-BRK umzusetzen.
Damit tun sich Fragen an die Politik auf: braucht es hohe Sozialkosten, um die Schleifung des Sozialstaats zu rechtfertigen?
Schlagwortarchiv: Un-BRK
Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten.
Offensichtlich müssen Behinderte durch die stete Verweigerung der Richterschaft Sachverhalte, Urkundenbeweise und Rechtsverhalte zur Kenntnis zu nehmen, mehrfach Gebühren zahlen- bis endlich teilweise etwas zur Kenntnis genommen wird. Danach blockieren die Gerichte aber sofort rechtswidrig die Umsetzung daraus. Es muss sich dann mit Hilfe der Justiz wohl doch erbrechtlich betrogen lassen werden. Nur den Rechtsstaat hat man dann kennen gelernt.
Arme Behinderte müssen mehrfach Gerichtsgebühren zahlen, bis sie die Basis der Anspruchsdurchsetzung mitteln Prozesskostenhilfe erstreiten. weiterlesenVorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden
Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden weiterlesen