Rechtsstaatlichkeit für arme Behinderte

Der Fall zeigt, dass es arme Personen deutlich erschwert ist, ihr Recht geltend zu machen.. Sie müssen sich betrügen und ausbeuten lassen- vorliegend wird auch die Staatskasse geschädigt. Die besondere Schutzfunktion der UN-Behindertenkonvention, die immerhin im Rang eines Bundesgesetzes ist, wird von der Richterschaft verletzt, aber auch andere nationale Normen nicht angewendet. Arme behinderte Menschen haben kein Anspruch auf (Verfahrens)Grundrechte vor Gericht, in ihrem Fall ist die Richterschaft auch nicht an Gesetze gebunden (Art. 97 GG).

Mittlerweile gibt es genügend Studien, die das Vorgesagte belegen:
https://vulnerabel-rechtlos.de/studien-arme-und-behinderte-keinen-zugang-zum-recht/

Auch Ronen Steinke beschreibt, diese Situation im Strafrecht (Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022).

Es geht um die Schnittmenge zwischen Behinderung und Armut. Lediglich ein weiteres Negativmerkmal unterscheidet arme Behinderte von Armen- und das ist die deutlich nachweisbare Einschränkung durch Behinderung.

Daher wurde sich entschlossen auf den Rechtszugang für arme Behinderte zu konzentrieren und konkret darauf, wenn der individuelle Anspruch auf die UN–BRK verletzt wird. Hier wird ein Rechtshilfefonds gefordert, der die Betroffenen unterstützt eine Entschädigung wegen der verletzen Rechte daraus zu verlangen. Auch wird ein anderer Weg zur Umsetzung der UN-BRK nicht gesehen. 

Ein Verein ist in Gründung, der auch diese Forderung vertreten wird.

Bei Interesse bitte eine mail an: justice@vulnerabel-rechtlos.de