Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Pkh Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22 und am Kammergericht Az. 19 W 138/23 wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken mit dem Argument, dies sei nicht wesentlich, beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich:
Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen weiterlesen