Offener Brief an Gerichtspräsidenten, Justizsenatorin, Bundesjustizministerin: Richter der erbrechtlichen Kammern in Berlin verletzen UN-BRK und nationale Gesetze- Folge: behinderte Tochter und Sozialhilfeempfängerin Erblasser soll sich von Alleinerbin, einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied bei ca. 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen

„Kann ein Krüppel Kanzler werden?“, fragt Roman Baumgartner (CDU)*- er sollte lieber festhalten, dass sich nach dem Stand der Dinge, eine behinderte Sozialhilfeempfängerin vor Gericht von einem mit Steuermitteln migrierten CDU-Mitglied bei mehreren Millionen komplett um Teilhabe am Familienvermögen betrügen lassen muss, Klassenjustiz und Behindertenfeindlichkeit zulasten der Steuerzahler!
Angebot an die Richterschaft der befassten erbrechtlichen Kammern, alternativ das Land Berlin, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zu erheben, da offenbar die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Probleme bereitet und dagegen Einwände bestehen.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen anzukündigen, dass bei fortgesetzter Verletzung der UN-BRK (Art. 12 Abs. 5, BRD muss Recht auf Erben gewährleisten) und anderer nationaler Normen in den erbrechtlichen Verfahren, Klage gegen das Land Berlin auf Basis LADG, Amtshaftung zu erheben und auch gegen den Bund, wiewohl wohlweislich das AGG so umgesetzt wurde, dass Bundesbehörden nicht verklagt werden können- es ist aber möglich über Nichtzulassung hier ebenfalls den UN-Behindertenrechtsausschuss zu erreichen- und zwar weil die Bundesregierung seit 2024 mit der Neufassung des § 10 StAG den Art. 18 der UN-BRK verletzt, indem Behinderten die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte versagt werden. Die Ungleichbehandlung wurde mit deren Armut begründet- Armut in der sie von der Legislative, Judikative und auch Exekutive versucht werden zu halten, indem alles getan wird, wie vorliegend, dass sich der erbrechtliche Betrug  gegenüber mir, der behinderten Tochter und Sozialhilfebezieherin realisiert anstatt die Gewährleistungspflicht nach Art. 12 Abs 5 UN-BRK umzusetzen.

Offener Brief an Gerichtspräsidenten, Justizsenatorin, Bundesjustizministerin: Richter der erbrechtlichen Kammern in Berlin verletzen UN-BRK und nationale Gesetze- Folge: behinderte Tochter und Sozialhilfeempfängerin Erblasser soll sich von Alleinerbin, einem mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglied bei ca. 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen weiterlesen

Keine Erbunwürdigkeit: Alleinerbin darf als Garantenpflichtige entgegen UN-BRK schutzbefohlenem Erblasser alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen.

Da hier laut Kammergericht damit weder Erbunwürdigkeit noch Testierunfähigkeit vorliegen, ist es völlig unschädlich öffentlich zu informieren, welche ärztlichen Massgaben man unterlassen kann, auch diejenigen die ärztlich dringend geboten waren und deren Nichtbehandlung ausweislich medizinischer Fachliteratur und einer ersten fachlichen Stellungnahme deutlich gesundheitsverschlechternd bis todbefördernd waren, den Erblasser in Testierunfähigkeit trieben und dieser schon aufgrund mehrere schwere neurologischer Erkrankungen, darunter eine seltene, testierunfähig war. Ich, die ebenfalls behinderte Tochter des Erblassers, bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es liegen zudem seit 2009 auch Studien zur finanziellen Ausbeutung und physischen Gewalt gegen Vulnerable auch in der Familie vor (https://vulnerabel-rechtlos.de/im-dunklen-vulnerable-gewaltbetroffene-maenner-und-taeterinnen/)  vor, die zum Handeln auffordern, von der Politik aber konsequent nichts getan wird. Zum umfänglichen erbrechtlichen Betrug an mir, der behinderten Tochter des Erblassers und Sozialhilfeempfängerin durch dessen zweite Ehefrau, Alleinerbin, erbrechtliche Gegnerin und mit Steuermitteln migriertes CDU-Mitglied, nutzte diese den ebenfalls vulnerablen und hochmorbiden Erblasser, indem sie ihn bereits zu dessen Lebzeiten ausplünderte: sie liess sich dessen Immobilie schenken (die sie erbrechtlich mit konstruierten Zahlungen belegt, die sie als zuvor ausweislich Arbeitgeber wenig verdienende Migrantin gar nicht leisten konnte und außerdem Sanierungsfälligkeit suggeriert, wiewohl sie diese hochwertig saniert erhalten hat), über 1 Mio€ Geschenke des Erblassers an sie (aus dessen Firmengründungen) wurden erst gar nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben. Sodann hatte der Erblasser ab Februar 2012, also über 8 Jahre vor Tod, keinen Zugang mehr zu seinem Geldvermögen, urkundennachweislich über 1, 8 Mio€ und zu seiner hohen Rente, über 1800€ min. mtl. Mehr. Die Bundesrepublik ist damit ein ausgezeichnetes Jagdgebiet für die Ausplünderung und Ausbeutung Vulnerabler.

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Keine Straftaten: man darf als Garantenpflichtiger entgegen UN-BRK Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht nach ärztlichen Massgaben versorgen

Da dies laut Justiz keine Straftaten sind, wenn garantenpflichtige Personen Schutzbefohlenen alles Vermögen und Renteneinkommen abnehmen und diese nicht mehr nach ärztlichen Massgaben versorgen (jedenfalls nicht, wenn die Täterin ein mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied ist), ist es völlig unschädlich hierüber öffentlich zu informieren. Ich bin anderer Meinung und sehe, dass hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen ihren Schutzpflichten aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Es ist auch anzunehmen, dass es hier eine Dunkelziffer gibt und daher muss dieser Fall ans Licht. Unbemittelte Behinderte erhalten entgegen UN-BRK gegen keine Hilfen zur Verfolgung von Straftaten in Sachen Eigentum, Gesundheit, Leben, wiewohl die Senatsverwaltung Justiz öffentliche Gelder in die Opferberatung investiert, ohne aber die Auflagen aus der UN-BRK umzusetzen. Diese haben de facto keinen Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe.  Vielmehr setzten Justizbehörden und Gerichte alles daran, den Zugang zum Recht zu verunmöglichen. Zumindest dann- wenn Gegner CDU Mitglieder sind und sich auf Kosten Behinderter bereichert haben.

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Werkzeugkasten eines CDU-Mitglieds: wie keine Erbschaftssteuer zahlen

Werkzeugkasten eines mit Steuermitteln migrierten CDU Mitglieds: wie man bei ca. 4 Mio€ keine Erbschaftssteuer zahlt. Da sich laut Justizbehörden kein Verdacht auf Steuerhinterziehung ergibt, wenn bei Tod des Erblassers über 1,8 Mio€ und dessen hohe Rente seit 8 Jahren vor Tod verschwunden sind, über eine 1 Mio€ Geschenke in der erbrechtlichen Auskunft nicht angegeben sind und bei dem einzigen angegebenen Geschenk, einer Immobilie, weil nicht versteckbar, Sanierungsfälligkeit statt hochwertiger Sanierung angegeben wurde und diese außerdem mit konstruierten Zahlungen belegt wurde- ist es völlig unschädlich darüber öffentlich zu informieren. Meiner Meinung nach liegen hiermit Indizien für Steuerhinterziehung vor. Und  dass deshalb hier veröffentlicht werden muss, um die BRD zu zwingen, etwas gegen Steuerhinterziehung zu unternehmen.

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Da LG Berlin Klage auf 2 Pkh Bewilligungen nicht akzeptiert, wurde noch Klage auf Basis des bislang ignorierten Pkh Beschluss erhoben

Da das LG Berlin II nicht akzeptiert, dass die Klage wie im Anschreiben und in Klageschrift geschrieben auf den Prozesskostenhilfe (Pkh)Bewilligungen Az. 51 O 171/25 und 81 O 6/22 beruht und die Klage nicht zustellt, aber auch keinen Streitwertbeschluss ergehen lässt (https://vulnerabel-rechtlos.de/klage-mit-zwei-prozesskostenhilfebewilligungen-nicht-am-lg-angenommen/), wurde auch Klage beruhend auf Pkh Bewilligung Az. 81 O 6/22 eingereicht und wegen Verjährung Zustellung an Gegnerin demnächst beantragt und Klageverbindung beantragt und darauf verwiesen, dass hie auch Pkh für nachträgliche Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe erhoben wurde- das Gericht aber auch hier trotz Bekanntgabe an den Gegner demnächst, diesem nicht bekannt gibt (https://vulnerabel-rechtlos.de/pkh-bezifferte-teilklage-zahlungsstufe-beweislast-bei-arglist).

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Ungleichheit macht krank: Stress triggert MCAS, Folge Glaukom schreitet fort

Soziale Ungleichheit sorgt für Stress und dieser setzt unterschiedliche Krankheitsmechanismen in Gang. Ungleichheit hinterlässt auch Narben in der Gesellschaft und ist unwirtschaftlich. Trotzdem wird sie praktiziert, weil es um Umverteilung von unten nach oben geht. Sozialabbau, Konkurrenzkampf, mangelndes Auskommen durch Arbeitseinkommen sorgen für den nötigen Druck. Hier ist auch der Rechtsstaat nicht erhältlich. Behinderten und Arme erwarten Schikane und Willkür, wenn sie es wagen ihre Rechte einzufordern.

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Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden

Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

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Studien stellen fest: Arme und Behinderte haben keinen Zugang zum Recht.

Diese bekommen durch die Richter nämlich keine Prozesskostenhilfe (Pkh) bewilligt um ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Der vorliegende Fall zeigt, auch wenn Prozesskostenhilfe erstritten wird, versuchen RichterInnen, die Ansprüche im Hauptverfahren zu torpedieren.

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Gerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention

Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen. 

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Pkh Antrag mit Entwurf bezifferte Teilklage im Rahmen der unbezifferten Stufenklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht. Die Gegnerin hat arglistig bewusst wahrheitswidrig erbrechtlich Auskunft erteilt.

Nachdem das LG die Stufenklage basierend auf den zwei erkämpften Pkh Bewillingungen nicht akzeptieren wollte, habe ich mir gedacht, dass vor Gericht gar kein Interesse an dem Verfahren besteht- der umfangreiche Betrug der Gegnerin ist zu arbeitsaufwändig, Unbemittelte haben dies daher hin zunehmen, da sie kein Geld haben eine Klage zu führen und die RichterInnen den dann nötigen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) nutzen, um das Verfahren abzulehnen. Außerdem kann sich die Gegnerin ja eine teure und bekannte Kanzlei leisten- RichterInnen fühlen sich hier durchaus verpflichtet (Ronen Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022) und dann wird der unbemittelten Partei das Gehör verweigert. Da ich aber nicht bereit bin, das hinzunehmen, habe ich verjährungshemmend eine Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht.

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Klage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab.

Zum Jahresende hatte ich einen Anwalt gefunden, der zumindest bereit war, die Stufenklage einzureichen. Deutlich wurde erklärt, dass diese auf den zwei Prozesskostenhilfebewilligungen in derselben Sache beruht. Das Landgericht Berlin II lehnte es jedoch ab, dem Gegner zustellen, womit die Klage nicht rechtsanhängig ist. Richterin Schad akzeptierte nur die Pkh Anträge aus dem zweiten Pkh Verfahren und beschwieg die erste Pkh Bewilligung, wiewohl ihr diese bekannt war- ohne die beiden Bewilligungen funktioniert die Stufenklage auch nicht, diese war ja auch in den beiden Pkh Verfahren beantragt worden.

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Wegen Restitution und Wiederaufnahmegründen, weil Urkundenbeweise im ersten Pkh Verfahren übergangen, wurde für nicht angegebene Geschenke Pkh bewilligt, aber nicht für verschwundenes Geldvermögen und Einkommen. Beschwerde anhängig.

Zunächst musste argumentiert werden, dass ein zweites Pkh Verfahren nötig war, da das erste greifbar rechtswidrig (schwere Gehörsverletzung) war, weil sämtliche Urkundenbeweise übergangen worden sind und damit Gründe für Wiederaufnahme und Restitution gegeben sind. Im zweiten Pkh Beschluss wurde dann Pkh für Ergänzung erbrechtliche Auskunft für die wesentlichen nicht angegebene Geschenke bewilligt. Damit und mit dem ersten Pkh Beschluss ist ca. die Hälfte von 4 Mio€ erreicht. Die Pkh Anträge zu dem verschwundenen erheblichen Geldvermögen von ca. 1,8 Mio€ und dem verschwundenen Renteneinkommen über 8 Jahre vor Tod des Erblassers wurde nicht bewilligt, womit Beschwerde eingereicht wurde, mit der Begründung, dass die BRD eine Gewährleistungspflicht auf Erbe aus Art. 12 Abs. 5 UN-BRK besteht.

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Trotz Prozesskostenhilfe hat man Schwierigkeiten überhaupt eine anwaltliche Vertretung zu finden

Sodann finden Arme und Behinderte auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Pkh) zumindest bei komplexen Verfahren kaum eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies hat verschiedene Ursachen. Zunächst ist diese gedeckelt, die gesetzlichen Gebühren gibt es erst am Ende des Verfahren.

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Im Dunkelfeld des Meinungskorridors: gewaltbetroffene Männer und andere vulnerable Gruppen und Täterprofile über die man nicht spricht

Laut der Dunkelfeldstudie erfahren Frauen und Männer etwa gleichviel Gewalt. In de taz ist die Anwältin Christina Clemm skeptisch (https://taz.de/Anwaeltin-zur-Dunkelfeldstudie-Das-Ausmass-der-Gewalt-in-Beziehungen-ist-erschuetternd/!6153546/). Mit dieser hatte ich in vorliegenden Fall Kontakt, als ich ihr sagte, die Täter wäre eine migrantische Frau und das Opfer ein alter weißer Mann, hat sie gleich abgewunken.

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Sozialamt Pankow: wieder ad hoc eingestellte Sozialhilfe und insgesamt einen Regelsatz zu wenig gezahlt

Auch in 2026 ad hoc eingestellte Sozialhilfe von November bis Mitte Dezember und insgesamt wieder einen Regelsatz zu wenig gezahlt. Fazit: behinderte Sozialhilfeempfänger sind zum Schikanieren da. Insbesondere wenn diese sich wehren.

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Bis dato beachten Richter Gesetze, Verfahrensrecht in Berlin nicht: CDU Mitglied darf behinderte Sozialhilfeempfängerin betrügen und dauerhaft zu Lasten Steuerzahler in Sozialhilfe stürzen

Öffentliche Urkunden über das zu Lebzeiten vorhandene erhebliche Geldvermögen und Einkommen, umfänglich bei Tod des Erblassers verschwunden und über wesentliche Geschenke an die Alleinerbin, Gegnerin  und mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied und von dieser nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben sind nach Meinung der RichterInnen bis dato am LG und KG Behauptungen, denen es nicht nachzugehen braucht. Im zweiten Pkh Verfahren war herausgefunden worden dass die Echtheit von Urkundenbeweisen bewiesen ist und damit auch Wiederaufnahme und Restitutionsgründe vorliegen, also sogar abgeschlossene Hauptverfahren wieder aufgenommen werden können.

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Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen

Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Spandau Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Prozesskostenhilfe Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22  und am Kammergericht Az. 19 W 138/23  führte, wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich.

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An alle Kürzungsbetroffenen

Sehr geehrte Damen und Herren,  als  wegen der mangelhaften Finanzlage in Berlin, aber auch im Bund, von Kürzungen Betroffene, sehe ich mich verpflichtet Sie zu informieren, wie Behörden und Justiz hier bis dato mit erheblichen Einnahmen zugunsten des Land Berlins, des Bundes umgehen. Es besteht meiner Meinung nach ein öffentliches Interesse, dass ich mich als behinderte Tochter meines Vaters, des Erblassers, von dessen zweiter Frau, einem migrierten CDU Mitglied und Alleinerbin bei 4 Mio € nicht um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen muss und damit dann dauerhaft der Sozialhilfe anheim falle.

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Wahlplakate der CDU zu Recht und Fleiss werden durch erbrechtlichen und steuerlichen Betrug ihres Mitglied konterkariert

CDU will Recht und Ordnung durchsetzen- wie kann es sein, dass ein Mitglied der CDU mich als behinderte Sozialhilfeempfängerin bei 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügt? Fleiss soll sich (wieder) lohnen; de facto werden Arbeitende schikaniert, während gegen Steuerhinterziehung nichts unternommen wird- CDU Mitglied zeigt, wie man bei 4 Mio€ weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern zahlt!

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MEINE FRAGE AN DIE CDU HESSEN

NATÜRLICH UNBEANTWORTET GEBLIEBEN! Augenscheinlich ein vertretbares Verhalten in der CDU, wer eine Sozialhilfeempfängerin erbrechtlich bei 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil auf Staatskosten betrügt. An die Türen der Büros der CDU Zwingenberg, Heppenheim, Wiesbaden gehängt:
ein Brief zu dem Bestürzenden Sachverhalt an, dass mich ein Mitglied der CDU aus Hessen um 12,5% Pflichtteil von 4 Mio€ betrügt, mich als Behinderte Tochter des Erblassers in Sozialhilfe zwingt.

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