Ungleichheit macht krank: Stress triggert MCAS, Folge Glaukom schreitet fort

Soziale Ungleichheit sorgt für Stress und dieser setzt unterschiedliche Krankheitsmechanismen in Gang. Ungleichheit hinterlässt auch Narben in der Gesellschaft und ist unwirtschaftlich. Trotzdem wird sie praktiziert, weil es um Umverteilung von unten nach oben geht. Sozialabbau, Konkurrenzkampf, mangelndes Auskommen durch Arbeitseinkommen sorgen für den nötigen Druck. Hier ist auch der Rechtsstaat nicht erhältlich. Behinderten und Arme erwarten Schikane und Willkür, wenn sie es wagen ihre Rechte einzufordern.

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Vorliegend sind RichterInnen bis dato de facto nicht an das Gesetz gebunden

Behinderte und Unbemittelte haben ausweislich Studien nicht nur keinen Zugang zum Recht, sie erwartet nicht nur Hürden, statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, sie haben, wie der Fall zeigt, de facto keinen Anspruch auf das Gesetz. Ausweislich Art. 97 Abs. 1 S. 1 Teil 2 sind Richter an das Gesetz gebunden. Dennoch haben Behinderten und Arme de facto keinen Anspruch auf die Rechtsordnung. Darüber wird aber nicht offen diskutiert, sondern dies wird beschwiegen oder suggeriert, es würde nur Art. 97 Abs.1 S. 1 Teil 1 GG, die Richter sind unabhängig, gelten. Richtig lautet Art. 97 Abs.1 S. 1: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

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Studien stellen fest: Arme und Behinderte haben keinen Zugang zum Recht.

Diese bekommen durch die Richter nämlich keine Prozesskostenhilfe (Pkh) bewilligt um ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Der vorliegende Fall zeigt, auch wenn Prozesskostenhilfe erstritten wird, versuchen RichterInnen, die Ansprüche im Hauptverfahren zu torpedieren.

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Gerichte: Hürden statt Gewährleistung Erbrecht aus UN-Behindertenrechtskonvention

Fazit bis dato: Hürden statt Erleichterung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer behindert und arm ist, kann nicht erben, sondern muss sich vor Gerichten bei Millionenvermögen erbrechtlich betrügen lassen und statt dessen dauerhaft Sozialhilfe beziehen und sich dort schikanieren lassen. Klassenjustiz statt Rechtsstaat. Schon im ersten Prozesskostenhilfeverfahren wäre die UN-BRK, als Bundesgesetz in die nationale Rechtsordnung integriert, zugrunde zu legen gewesen. 

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Pkh Antrag mit Entwurf bezifferte Teilklage im Rahmen der unbezifferten Stufenklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht. Die Gegnerin hat arglistig bewusst wahrheitswidrig erbrechtlich Auskunft erteilt.

Nachdem das LG die Stufenklage basierend auf den zwei erkämpften Pkh Bewillingungen nicht akzeptieren wollte, habe ich mir gedacht, dass vor Gericht gar kein Interesse an dem Verfahren besteht- der umfangreiche Betrug der Gegnerin ist zu arbeitsaufwändig, Unbemittelte haben dies daher hin zunehmen, da sie kein Geld haben eine Klage zu führen und die RichterInnen den dann nötigen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) nutzen, um das Verfahren abzulehnen. Außerdem kann sich die Gegnerin ja eine teure und bekannte Kanzlei leisten- RichterInnen fühlen sich hier durchaus verpflichtet (Ronen Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, 2022) und dann wird der unbemittelten Partei das Gehör verweigert. Da ich aber nicht bereit bin, das hinzunehmen, habe ich verjährungshemmend eine Teilklage, hilfsweise Zahlungsstufe eingereicht.

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Klage basierend auf den beiden Prozesskostenhilfebewilligungen eingereicht. Überraschung; Gericht nimmt Klage nicht an, indem es beschweigt, dass es zwei Pkh Bewilligungen gab.

Zum Jahresende hatte ich einen Anwalt gefunden, der zumindest bereit war, die Stufenklage einzureichen. Deutlich wurde erklärt, dass diese auf den zwei Prozesskostenhilfebewilligungen in derselben Sache beruht. Das Landgericht Berlin II lehnte es jedoch ab, dem Gegner zustellen, womit die Klage nicht rechtsanhängig ist. Richterin Schad akzeptierte nur die Pkh Anträge aus dem zweiten Pkh Verfahren und beschwieg die erste Pkh Bewilligung, wiewohl ihr diese bekannt war- ohne die beiden Bewilligungen funktioniert die Stufenklage auch nicht, diese war ja auch in den beiden Pkh Verfahren beantragt worden.

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Wegen Restitution und Wiederaufnahmegründen, weil Urkundenbeweise im ersten Pkh Verfahren übergangen, wurde für nicht angegebene Geschenke Pkh bewilligt, aber nicht für verschwundenes Geldvermögen und Einkommen. Beschwerde anhängig.

Zunächst musste argumentiert werden, dass ein zweites Pkh Verfahren nötig war, da das erste greifbar rechtswidrig (schwere Gehörsverletzung) war, weil sämtliche Urkundenbeweise übergangen worden sind und damit Gründe für Wiederaufnahme und Restitution gegeben sind. Im zweiten Pkh Beschluss wurde dann Pkh für Ergänzung erbrechtliche Auskunft für die wesentlichen nicht angegebene Geschenke bewilligt. Damit und mit dem ersten Pkh Beschluss ist ca. die Hälfte von 4 Mio€ erreicht. Die Pkh Anträge zu dem verschwundenen erheblichen Geldvermögen von ca. 1,8 Mio€ und dem verschwundenen Renteneinkommen über 8 Jahre vor Tod des Erblassers wurde nicht bewilligt, womit Beschwerde eingereicht wurde, mit der Begründung, dass die BRD eine Gewährleistungspflicht auf Erbe aus Art. 12 Abs. 5 UN-BRK besteht.

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Trotz Prozesskostenhilfe hat man Schwierigkeiten überhaupt eine anwaltliche Vertretung zu finden

Sodann finden Arme und Behinderte auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Pkh) zumindest bei komplexen Verfahren kaum eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies hat verschiedene Ursachen. Zunächst ist diese gedeckelt, die gesetzlichen Gebühren gibt es erst am Ende des Verfahren.

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Im Dunkelfeld des Meinungskorridors: gewaltbetroffene Männer und andere vulnerable Gruppen und Täterprofile über die man nicht spricht

Laut der Dunkelfeldstudie erfahren Frauen und Männer etwa gleichviel Gewalt. In de taz ist die Anwältin Christina Clemm skeptisch (https://taz.de/Anwaeltin-zur-Dunkelfeldstudie-Das-Ausmass-der-Gewalt-in-Beziehungen-ist-erschuetternd/!6153546/). Mit dieser hatte ich in vorliegenden Fall Kontakt, als ich ihr sagte, die Täter wäre eine migrantische Frau und das Opfer ein alter weißer Mann, hat sie gleich abgewunken.

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Sozialamt Pankow: wieder ad hoc eingestellte Sozialhilfe und insgesamt einen Regelsatz zu wenig gezahlt

Auch in 2026 ad hoc eingestellte Sozialhilfe von November bis Mitte Dezember und insgesamt wieder einen Regelsatz zu wenig gezahlt. Fazit: behinderte Sozialhilfeempfänger sind zum Schikanieren da. Insbesondere wenn diese sich wehren.

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Bis dato beachten Richter Gesetze, Verfahrensrecht in Berlin nicht: CDU Mitglied darf behinderte Sozialhilfeempfängerin betrügen und dauerhaft zu Lasten Steuerzahler in Sozialhilfe stürzen

Öffentliche Urkunden über das zu Lebzeiten vorhandene erhebliche Geldvermögen und Einkommen, umfänglich bei Tod des Erblassers verschwunden und über wesentliche Geschenke an die Alleinerbin, Gegnerin  und mit Steuermitteln migriertes CDU Mitglied und von dieser nicht in der erbrechtlichen Auskunft angegeben sind nach Meinung der RichterInnen bis dato am LG und KG Behauptungen, denen es nicht nachzugehen braucht. Im zweiten Pkh Verfahren war herausgefunden worden dass die Echtheit von Urkundenbeweisen bewiesen ist und damit auch Wiederaufnahme und Restitutionsgründe vorliegen, also sogar abgeschlossene Hauptverfahren wieder aufgenommen werden können.

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Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen

Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Spandau Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Prozesskostenhilfe Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22  und am Kammergericht Az. 19 W 138/23  führte, wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich.

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An alle Kürzungsbetroffenen

Sehr geehrte Damen und Herren,  als  wegen der mangelhaften Finanzlage in Berlin, aber auch im Bund, von Kürzungen Betroffene, sehe ich mich verpflichtet Sie zu informieren, wie Behörden und Justiz hier bis dato mit erheblichen Einnahmen zugunsten des Land Berlins, des Bundes umgehen. Es besteht meiner Meinung nach ein öffentliches Interesse, dass ich mich als behinderte Tochter meines Vaters, des Erblassers, von dessen zweiter Frau, einem migrierten CDU Mitglied und Alleinerbin bei 4 Mio € nicht um 12,5% Pflichtteil betrügen lassen muss und damit dann dauerhaft der Sozialhilfe anheim falle.

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Wahlplakate der CDU zu Recht und Fleiss werden durch erbrechtlichen und steuerlichen Betrug ihres Mitglied konterkariert

CDU will Recht und Ordnung durchsetzen- wie kann es sein, dass ein Mitglied der CDU mich als behinderte Sozialhilfeempfängerin bei 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil betrügt? Fleiss soll sich (wieder) lohnen; de facto werden Arbeitende schikaniert, während gegen Steuerhinterziehung nichts unternommen wird- CDU Mitglied zeigt, wie man bei 4 Mio€ weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern zahlt!

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MEINE FRAGE AN DIE CDU HESSEN

NATÜRLICH UNBEANTWORTET GEBLIEBEN! Augenscheinlich ein vertretbares Verhalten in der CDU, wer eine Sozialhilfeempfängerin erbrechtlich bei 4 Mio€ um 12,5% Pflichtteil auf Staatskosten betrügt. An die Türen der Büros der CDU Zwingenberg, Heppenheim, Wiesbaden gehängt:
ein Brief zu dem Bestürzenden Sachverhalt an, dass mich ein Mitglied der CDU aus Hessen um 12,5% Pflichtteil von 4 Mio€ betrügt, mich als Behinderte Tochter des Erblassers in Sozialhilfe zwingt.

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Die Vogelfreie

UPDATE FOTOS AUS HESSEN
VOGELFREI –im öffentlichen Raum und als filmische Umsetzung:
Nachdem klar war, dass es keine Prozesskostenhilfe zur Rechtslage geben würde, die die Richter immer bewilligen müssen, auch wenn sie anderer Meinung sind, muss es ein ordentliches Verfahren, das auch revisionsfähig ist, geben, sagte ich zu einer Freundin, also ich habe meine Grundrechte auf Teilhabe am Familienvermögen, faires Gerichtsverfahren, effektiven Rechtsschutz, abgegeben, ich bin rechtlos im eigenen Land- ich bin vogelfrei. So entstand die Vogelfreie, die ihre Geschichte erzählt, bis dato in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen, Hessen.

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Fall zeigt zudem exemplarisch Behindertenfeindlichkeit und Klassismus in Justiz und Behörden

Obwohl der Ausschuss zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, UNO, stetig moniert, dass bei Behörden kein Bewusstsein für die Belange Behinderter besteht und diese ein sehr hohes Armutsniveau haben, zeigt der vorliegende Fall, dass Behörden und Justiz alles tun, damit Behinderte vom Rechtsstaat ausgeschlossen werden. Was die UNO moniert, ist geradezu egal. Arme und Behinderte haben kein Grundrecht auf Teilhabe am Familienvermögen, sondern müssen sich betrügen lassen. Der Zugang zum Rechtsstaat wird ihnen verweigert. Stattdessen erwartet sie Willkür, Schikane und Wegnahme des Existenzminimums. Sie sind vogelfrei. Behinderte sollen nicht erben, sie sollen sterben. Dies sind schwere Menschenrechtsverletzungen.

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Vorbereitungspapier für Radiosendung okbeat, Alex Berlin am 23.01.25, 13 bis 14 Uhr

MEIN THEMA IST: Sie darf nur einen Gendefekt aber kein Geld erben! Das ist natürlich absurd, aber leider eine aktuelle Geschichte der BRD. Ich habe für den Fall eine webseite erstellt, mir den wichtigsten Beweisen, meiner eidesstattlichen Versicherung und den wichtigsten gerichtlichen Beschlüssen: vulnerabel-rechtlos.de . Weil der Fall von öffentlichem Interesse gibt, da ich ja dauerhaft Sozialhilfe erhalte und die Justiz bis dato meint, sie könne abseits der Öffentlichkeit, im Name des Volkes, meinen Fall vom Tisch wischen und mich in einen rechtsfreien Raum abschieben, habe ich mich dazu entschlossen.

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Wetten wenn, wer arm und behindert ist, auch vom Sozialamt Pankow versucht wird zu verhindern, dass er sein Erbrecht durchsetzen kann!

Die systematische Schikane der Sachbearbeiterin Bräuker (berechtigte Ansprüche werden nicht bezahlt, stattdessen unberechtigte abgezogen und Widersprüche grundsätzlich nicht bearbeitet, um die Korrektur möglichst lange hinaus zu schieben- es muss Untätigkeitsklage gemacht werden) wurde bis Dezember 2024 durchgehalten, obwohl mehrfach und auch gegenüber der Leiterin Krössin (PdL) erklärt wurde, dass dann die aufwändige Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche nicht mehr finanziert werden kann. Mittlerweile ist ein Fehlbetrag von knapp 600€ aufgelaufen. Was könnten nun für Gründe dahinter stehen? Behinderte sollen nicht erben, sondern sterben oder? Mag der die Uno Behindertenrechts-Ausschuss noch so besorgt sein, über die hohe Armutsquote bei behinderten Menschen, Deutschlands Behörden sind eben zum großen Teil klassistisch und behindertenfeindlich.

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