Ich reichte am 16.08.24 Amtsgericht Spandau Klage ein, mit der Begründung, dass im vorausgegangenen Prozesskostenhilfe Verfahren, dass ich als Klägerin und Tochter des Erblassers, am Landgericht Berlin Az. 80 O 6/22 und am Kammergericht Az. 19 W 138/23 führte, wurde jeglicher Vortrag und Beweisangebote zu dem umfassend verschwundenen erheblichen Geldvermögen, Einkommen des Erblassers und wesentlich nicht angegebenen Geschenken beschwiegen, somit ist eine Wertangabe über den Nachlass nicht möglich.
Nur wer zahlen kann, kommt vor Gericht an- der Rest muss um Gehör und Grundrechte kämpfen- zu den letzteren gehören auch die Verfahrensrechte, um die arme Personen monatelang ringen müssen weiterlesen